Gerichtssache

Musterprozess gegen defekte Heim-Beatmungsgeräte gestartet

In einem Musterprozess gegen das Unternehmen Philips um defekte Heim-Beatmungsgeräte für Patient:innen mit Schlafapnoe hat am Donnerstag am Handelsgericht Wien die erste Verhandlung begonnen. Der Kläger, der die Produkte jahrelang verwendet hat und nun schwer an der Lunge erkrankt ist, macht 70.000 Euro Schadenersatz und die Feststellung geltend, dass Philips für alle weiteren Folgen haften möge, hieß es in einer Aussendung des Verbraucherschutzverein (VSV).

red/Agenturen

Die betroffenen Geräte hatten dem VSV, der den Prozess unterstützt, zufolge einen Produktfehler. Der zur Dämmung eingesetzte Schaumstoff wurde demnach während der Verwendung brüchig, zerbröselte und es bestand die Gefahr, diese Brösel zu verschlucken oder einzuatmen. „Trotz Kenntnis des Produktfehlers seit 2015, informierte Philips in Österreich erst im Sommer 2021 alle Verwender dieser Geräte mit eingeschriebenem Brief und warnte, dass die eingeatmeten Brösel unter Umständen krebserregend sein könnten“, so der VSV.

Der Kläger verwendete das Gerät jahrelang und erkrankte schwer an der Lunge. „Die Histologie ergab entzündliche Veränderungen und zwar genau solche, wie sie seit vielen Jahren bei Belastung durch Schaumstoff-Partikel bekannt sind“, argumentierte der VSV. Der Verein verlangt von Philips, dass die Sicherheitsdatenblätter zum verwendeten Schaumstoff öffentlich gemacht werden, da nur bei Kenntnis der verwendeten Materialien eine gezielte medizinische Behandlung des Klägers möglich ist.

Diesem Begehren sei das Unternehmen bisher nicht nachgekommen. Zudem habe Philips die Zahlung unter Berufung auf eine Verjährung der Causa zurückgewiesen, was der VSV als „Rechtsmittelmissbrauch“ kritisierte. Die Verhandlung am Donnerstag wurde bis zur Anhörung eines Lungenfacharztes als Sachverständigem auf unbestimmte Zeit vertagt.