Wiener Spitalsmitarbeiterinnen zu Unrecht entlassen
Die fristlose Entlassung von 14 Mitarbeiterinnen der Wiener Klinik Hietzing Anfang 2021 ist zu Unrecht erfolgt. Das hat nun das Oberlandesgericht (OLG) Wien bestätigt. Wie Dieter Kieslinger, der Rechtsvertreter der Stadt Wien und des Wiener Gesundheitsverbunds, am Mittwochnachmittag auf APA-Anfrage erklärte, wurden seine Rechtsmittel gegen das erstinstanzliche Urteil abgewiesen.
Das Arbeits- und Sozialgericht (ASG) hatte im vergangenen November sowohl das Vorliegen eines Entlassungs- als auch eines Kündigungsgrundes verneint. Mit der nunmehrigen Entscheidung "sind die Betroffenen so zu behandeln, als hätte es die Entlassung nicht gegeben", stellte Kieslinger fest. Die Stadt Wien hatte sich von den Hausarbeiterinnen und Abteilungshelferinnen getrennt, nachdem bekannt wurde, dass sie am 27. Februar 2021 bei der Pensionierungsfeier einer Kollegin gegen die Corona-Regeln verstoßen haben sollen. Bei der Zusammenkunft entstandene Fotos, die im Spital bekannt wurden, hatten zur Entlassung geführt. Diese nahmen die Frauen großteils nicht hin. Sie reichten Klagen auf Weiterbeschäftigung ein.
Anwalt: überzogene Reaktion
Der Rechtsvertreter der Klägerinnen, Thomas Mödlagl (Kanzlei Ehm Mödlagl) stand auf dem Standpunkt, die entlassenen Frauen hätten das Recht gehabt, eine halbstündige Pause einzulegen, und sie hätten in dieser Zeit gegessen und antialkoholische Getränke konsumiert. Eine Beendigung der Dienstverhältnisse nach so langer Zeit - die Betroffenen waren teilweise 20 Jahre und länger im Spital beschäftigt - sei überzogen.
Dieser Ansicht schloss sich nach dem ASG nun auch das OLG an. „Grundsätzlich hat das OLG festgestellt, dass das gesetzte Verhalten falsch war und gegen die Verordnung zur Eindämmung von Corona verstoßen hat. Aber eine Weiterbeschäftigung wäre aus Sicht des Oberlandesgerichts nicht unzumutbar gewesen“, erläuterte Kieslinger. Wie die Stadt Wien mit dieser Entscheidung umgeht, müssten nun die zuständigen Stellen bzw. der Gesundheitsverbund klären.
Die Dienstgeberin Stadt Wien - vertreten durch die MA 2 (Personalangelegenheiten), die über Aufforderung des Gesundheitsverbundes aktiv wurde - hatte nach Bekanntwerden der Feier die betroffenen Frauen vor die Wahl gestellt, einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses unter Verzicht der Abfertigungsansprüche zuzustimmen oder fristlos entlassen zu werden. Die Maßnahmen wurden mit Verweis auf den Paragraf 45(2), Ziffer 2 der Vertragsbediensteten-Verordnung- schwere Verletzung der Dienstpflichten - gesetzt. Zwei Frauen entschieden sich für die einvernehmliche Auflösung. Bei einer weiteren handelt es sich um eine Personalvertreterin. Alle anderen 14 Frauen wurden fristlos entlassen.
Naturgemäß erfreut über die OLG-Entscheidung zeigte sich der Rechtsvertreter der Frauen, zumal auch die ordentliche Revision an den Obersten Gerichtshof (OGH) nicht zugelassen worden sei. „Die Gegenseite kann aber noch immer versuchen, mittels einer außerordentlichen Revision beim Obersten Gerichtshof zum Erfolg zu kommen. Rechtskraft der Entscheidung ist daher noch nicht eingetreten, wie ich meine stehen wir aber kurz davor“, meinte Mödlagl in einer der APA übermittelten Stellungnahme.