Spitäler dürften oft nicht über Patientenverfügungen informiert sein
Patientenverfügungen, mit denen Betroffene bereits im Vorhinein einzelne lebensverlängernde Maßnahmen, wie etwa künstliche Ernährung oder Beatmung ausschließen können, dürften laut einem Bericht der „Salzburger Nachrichten“ (SN) am Mittwoch oft wirkungslos sein. Viele Spitäler dürften nicht über etwaige Verfügungen informiert sein, da ein zentrales Onlineregister fehlt. Auch sind die Verfügungen nicht Teil der Elektronischen Gesundheitsakte (Elga).
Zwar führen sowohl der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (Örak) als auch die Notariatskammer jeweils in Kooperation mit dem Roten Kreuz bundesweite Onlineregister, diese seien aber nicht miteinander verknüpft. Örak-Generalsekretär Bernhard Hruschka kritisiert in dem Bericht eine bestehende Gesetzeslücke: „Es gibt aktuell leider keine gesetzliche Verpflichtung der Krankenanstalten oder des Arztes, das Vorliegen einer Patientenverfügung elektronisch abzufragen.“ Warum die Verfügungen nicht Teil von Elga sind, obwohl es dafür seit 2019 die rechtliche Möglichkeit gebe, verstehe er nicht. Jedoch müsse es auch für jene, die sich aus dem Elga-System abgemeldet haben, eine Möglichkeit geben. Derzeit empfiehlt die Kammer Betroffenen, die Verfügung als Scheckkarte immer mitzuführen.
Kritisiert wird das Fehlen eines einheitlichen Onlineregisters auch vom Präsidenten der Salzburger Notariatskammer, Claus Spruzina. Solang es keine einheitlichen Regeln gebe, könne man von Spitalsmitarbeitern nicht erwarten, dass sie die Informationen online selber zusammensuchen. Bei medizinischen Notfällen fehle meistens die Zeit, in einer Verfügung nachzusehen. „Auch wenn in der Verfügung steht, dass ich nicht reanimiert werden will, wird es trotzdem in der Regel gemacht, weil der Sanitäter nicht so schnell nachsehen kann“.
Isabel Rippel-Schmidjell, Leiterin der Salzburger Patientenvertretung, kritisiert die fehlende „Nachschauverpflichtung“ der Spitäler bzw. Ärzte. Fälle, bei denen Patienten Behandlungen erhielten, die sie per Verfügung ausgeschlossen haben, die aber trotzdem durchgeführt wurden, weil Arzt oder Spital nichts von einer Verfügung wussten sind aber weder ihr noch Örak oder Notariatskammer bekannt.
Aus dem Gesundheitsministerium hieß es dazu laut „SN“, dass die Elga GmbH mit der Umsetzung der elektronischen Patientenverfügung beauftragt wurde und die Finanzierung durch den Bund bereits gesichert sei. Mittlerweile liege ein Umsetzungskonzept vor, an der Anpassung entsprechender Rechtsgrundlagen werde derzeit gearbeitet, da sowohl eine Novelle des Patientenverfügungs- als auch des Gesundheitstelematikgesetzes nötig sei. Die Umsetzung sei so geplant, dass die Teilnahme an ELGA keine Voraussetzung sei. Kommen soll diese im Laufe des Jahres 2024. Alle ab diesem Zeitpunkt neu errichteten Patientenverfügungen sollen dann online verfügbar sein, für bereits bestehende gelte das jedoch nicht, da „die erforderliche Datenqualität nicht gesichert werden kann“, heißt es aus dem Ministerium.