Frist läuft noch bis Ende Juni
Im Gesundheitsberuferegister werden die Beschäftigten von zehn Gesundheitsberufen mit ihren Qualifikationen erfasst. Die Frist, um die Aufnahme ins Register zu beantragen, endet am 30. Juni 2019. Bis dahin müssen alle Berufsangehörigen, die schon vor dessen Start am 1. Juli 2018 in einem Gesundheitsberuf gearbeitet haben, einen Antrag einreichen.
Die Aufnahme ins Gesundheitsberuferegister ist eine entscheidende Voraussetzung für die Ausübung des Berufes. In den letzten zehn Monaten hat die Arbeiterkammer Oberösterreich bereits 30.000 Berufsangehörige ins Register aufgenommen. Am 30. Juni 2019 läuft eine wichtige Frist ab: Bis dahin müssen alle, die bereits zum Start des Registers am 1. Juli 2018 in einem Gesundheitsberuf gearbeitet haben, einen Antrag stellen. Der Antrag kann online oder persönlich eingereicht werden.
Die AK warnt in diesem Zusammenhang vor möglichen Konsequenzen: Wer nach dem 30. Juni ohne Registrierung bzw. ohne Berufsausweis weiterhin in einem Gesundheitsberuf arbeitet, verliert laut Gesetz seine Berufsberechtigung. Eine nachträgliche Registrierung ist zwar möglich, jedoch mit großem bürokratischen Aufwand verbunden. Zusätzlich müssen Berufsangehörige sowie Dienstgeber mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 3.600 Euro rechnen.
Mehr als die Hälfte der EU-Länder haben bereits ein solches Register eingeführt. Nationalrat und Bundesrat haben 2016 dazu ein entsprechendes Gesetz beschlossen und die AK mit der Registrierung jener Berufsangehörigen, die AK-Mitglieder sind, betraut. Die Gesundheit Österreich (GÖG) registriert als zweite Behörde die rein freiberuflich Tätigen.
Weiterführende Links: