Lange Sommerferien für neue Pflege-BHS
Die neuen Höheren Lehranstalten für Pflege und Sozialbetreuung werden für die nötigen Pflichtpraktika zweimal lange „Sommerferien“ haben. Das sehen die Entwürfe für die neuen Lehrpläne vor. Konkret sollen zwischen dem dritten und vierten sowie zwischen dem vierten und fünften Jahrgang jeweils 15 Praktikumswochen in den Sommerferien stattfinden. Diese werden in beiden Jahren dafür verlängert und dauern vom letzten Samstag im Mai bis zum zweiten Montag im Oktober.
Bereits im Vorjahr wurde das Gesetz zur Umwandlung der bisherigen Schulversuche im Bereich Pflege beschlossen. Die neuen „Höheren Lehranstalten für Pflege und Sozialbetreuung“ sind als fünfjährige berufsbildende höhere Schulen (BHS) konzipiert, die zur Matura führen und gleichzeitig mit einer Berufsberechtigung abschließen. Sie stehen damit in einer Reihe etwa mit Höheren Technischen Lehranstalten (HTL), Handelsakademien (HAK) oder Bildungsanstalten für Elementarpädagogik (BAfEP).
Nun sind auch die Entwürfe für die Lehrpläne bzw. die Maturaordnung fertig. Der Lehrplan der Höheren Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung soll demnach die Fachrichtung „Pflege“ sowie die Fachrichtung „Sozialbetreuung“ beinhalten. In der Pflege erlangen die Schülerinnen und Schüler die Berufsqualifikation „Pflegefachassistentin/Pflegefachassistent“, in der Sozialbetreuung die Berufsqualifikation „Diplomsozialbetreuerin/Diplomsozialbetreuer“ im besuchten Ausbildungsschwerpunkt (Altenarbeit, Behindertenarbeit, Familienarbeit oder Behindertenbegleitung).
Ausbildungsschwerpunkt am Ende des Dritten Jahrgangs
Damit die Jugendlichen ihre Wahl für einen Ausbildungsschwerpunkt auf Basis erster Erfahrungen in der Praxis treffen können, absolvieren sie in den Ausbildungsschwerpunkten Pflegefachassistenz, Altenarbeit, Behindertenarbeit und Familienarbeit zuerst die Ausbildung zur Pflegeassistenz. Am Ende des dritten Jahrgangs müssen sie dann einen Ausbildungsschwerpunkt wählen. Ausnahme: Wer sich für den Ausbildungsschwerpunkt Behindertenbegleitung entscheidet, muss dies schon am Ende des ersten Jahrgangs tun.
Die Ausbildung in der Pflegefachassistenz umfasst insgesamt 3.200 Stunden: Davon entfallen zunächst 1.600 Stunden auf die Pflegeassistenz und noch einmal 1.600 Stunden auf die Pflegefachassistenz. Die theoretischen Inhalte der Pflegeausbildung sind in den verschiedenen fachtheoretischen Pflichtgegenständen des Lehrplans untergebracht. Die Absolvierung der Pflichtpraktika erfolgt sowohl während des Schuljahrs als auch während der Ferien.
In den verlängerten Sommerferien zwischen dem dritten und vierten Jahrgang werden die drei Praktika der Pflegeassistenz absolviert. Sofern die Schüler das gesetzlich definierte Mindestalter (Vollendung des 17. Lebensjahres) noch nicht erreicht haben, müssen die medizinisch-pflegerischen Maßnahmen in Form von Simulationen durchgeführt werden. Für alle anderen Unterstützungsleistungen ist Patientenkontakt erlaubt. Die drei Praktika der Pflegefachassistenz folgen dann während des vierten Jahrgangs, in den Sommerferien zwischen dem vierten und fünften Jahrgang und während des fünften Jahrgangs.