EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich
Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich und elf weitere EU-Länder wegen der nicht ordnungsmäßigen Umsetzung der Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern eingeleitet. Das gab die Brüsseler Behörde am Mittwoch bekannt. Was Österreich konkret angelastet wird, geht aus der Mitteilung nicht hervor. Die EU-Staaten haben zwei Monate Zeit, um erforderliche Maßnahmen zu ergreifen. Andernfalls könnte eine weitere Mahnung erfolgen.
Die Richtlinie fordert von den Mitgliedsländern den Erlass von Mindestvorschriften zur Definition von Straftaten und Sanktionen auf dem Gebiet des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern, der bildlichen Darstellung von Kindesmissbrauch und der Kontaktaufnahme zu Kindern für sexuelle Zwecke, so die EU-Kommission. Außerdem müssten die Prävention dieser Straftaten und der Schutz der Opfer gestärkt werden. Das ist bereits das zweite Aufforderungsschreiben an Österreich. Das erste erging im Oktober 2019.