Primärversorgungseinheiten
Primärversorgungseinheiten

Dringender Wunsch nach rechtlicher Vereinfachung

Das Thema Primärversorgungseinheiten ist momentan ein heiss debattiertes. Eine Novelle zum PVE-Gesetz befindet sich derzeit in Begutachtung. Bei einer Pressekonferenz der Ärztekammer betonten die Kammervertreter ausdrücklich ihre Unterstützung für das Konzept. Eine Befürchtung sei allerdings, dass Kasse und Landesregierungen künftig Ambulatorien statt Gruppenordinationen schaffen könnten - für die dann kein Gesamtvertrag gilt. Kammer-Jurist Johannes Zahrl plädierte hingegen dafür, die im Gesetz bereits vorgesehene Vernetzung bestehender Praxen stärker zu forcieren. 

red/Agenturen

Dass beim Thema Primärversorgung von Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) immer wieder die Vetomöglichkeit der Kammer beklagt wurde, verstehen weder Zahrl noch Edgar Wutscher, Obmann der Niedergelassenene Ärzte in der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK). Dieses bestehe lediglich darin, dass die Kammer sich gegen eine PVE ausspreche, wenn sich keine Ärzt:innen dafür finden ließen, unterstrich Zahrl in einer Pressekonferenz am Mittwoch. Ähnlich formuliert es Wutscher: „Diese medialen Wortmeldungen mit Veto und Macht, das ist einfach an den Haaren herbeigezogen, das stimmt nicht und das ist falsch.“

Zahrl, er ist Kammeramtsdirektor der ÖÄK, betonte, dass die Ärztekammer die Idee der PVE ausdrücklich unterstütze. Sie habe für alle Beteiligten unbestrittene Vorteile, sowohl für die Ärzt:innen als auch die Patient:innen. Man müsse aber den ländlichen und städtischen Bereich ganz unterschiedlich betrachten. Eine PVE vor allem im ländlichen Bereich bindet Kassenärzte, die dann in den Gemeinden fehlen, in denen sie vorher als Einzelordination präsent waren. Wohnortnahe medizinische Versorgung wird damit wesentlich schwieriger. Und Stellen sind bekanntlich ob des generellen Mangels an Kassenärzten auch nur schwer nachzubesetzen, so der Tenor.

Wunsch nach rechtlicher Vereinfachung

Die Kammer sieht hier vor allem Primärversorgungsnetzwerke im Gegenzug zu den Primärversorgungseinheiten als Option für den ländlichen Raum. Diese oft schon bestehenden Teams arbeiten ähnlich den PVE zusammen, allerdings an unterschiedlichen Standorten. Das könnte die Problematik der ausgedünnten medizinischen Versorgung am Land entschärfen, so Zahrl und Wutscher unisono.

Bis heute gebe es aber erst zwei davon, und das sei das Problem, so Zahrl. Die Hürde sei hier eine gesellschaftsrechtliche: Die Kasse wolle einen einzigen Ansprechpartner, für die Ärzt:innen sei die Gründung einer GmbH aber unattraktiv, auch weil es rechtlich eine große Herausforderung ist. Ein dringender Wunsch der Ärztekammer ist daher eine Vereinfachung dieser Ebene. Interessanter könnten die PVE ganz generell auch werden, wenn den Ärzt:innen die Beibehaltung von Hausapotheken erlaubt werde, so Wutscher.

Die Ärztevertreter glauben, dass die Reformpläne der Regierung scheitern werden. „Dann macht halt ein Ambulatorium. Ihr werdet die Ärzt:innen auch nicht bekommen, das ist vollkommen sinnlos“, meinte Zahrl. Die ÖÄK versuche, im Begutachtungsprozess doch noch für Änderungen zu sorgen. Einer der Kammerwünsche dabei: In jedem Bundesland sollten Kasse, Ärztekammer und Land in einer gemeinsamen Planungskommission über die PVE entscheiden. In den Vorgesprächen zum Gesetz sei dies gescheitert, weil die Länder das letzte Wort haben wollten.

 

 
© medinlive | 02.10.2024 | Link: https://www.medinlive.at/gesundheitspolitik/dringender-wunsch-nach-rechtlicher-vereinfachung