Bayer siegt über Merck in US-Haftungsstreit um Talkum-Puder
Im Streit um die Haftung für Talkum-Puder mit Asbest-Partikeln nach der Übernahme des Konsumgütergeschäfts von Merck konnte der deutsche Pharmariese Bayer in den USA einen Durchbruch erzielen. Der Kaufvertrag mache Merck „klar und eindeutig“ für Ansprüche im Zusammenhang mit Produkten haftbar, die vor Abschluss der Transaktion verkauft wurden, darunter Dr. Scholl's Fußpuder, begründete ein US-Gericht in Delaware die Abweisung einer Klage von Merck.
Der Richter bezeichnete Bayers Auslegung des Kaufvertrags als „die einzig vernünftige“, da es ansonsten für Merck ein Anreiz darstellen würde, Klagen zu verzögern oder aufzuschieben, um diese an Bayer „abzuwälzen“. Merck kündigte an, in Berufung zu gehen. Bayer reagierte nicht sofort auf eine Anfrage zur Stellungnahme.
Merck wollte mit der Klage erreichen, Bayer für weitere Haftungen im Zusammenhang mit Talkumpuder verantwortlich zu machen, die aus dem 14,2 Milliarden Dollar schweren Kauf im Jahr 2014 resultieren. Der US-Pharmakonzern machte geltend, dass seine Haftungspflicht am 1. Oktober 2021, sieben Jahre nach Abschluss der Transaktion, endete, und verklagte Bayer, nachdem sich das deutsche Unternehmen geweigert hatte, die Haftung zu übernehmen. Den Pharmaunternehmen drohen Schadensersatzzahlungen in Milliardenhöhe aufgrund von Klagen von Verbrauchern, die den Konzernen vorwerfen, dass der Asbest in Produkten auf Talkbasis wie Dr. Scholl's Krebs verursacht habe.