Corona-Verordnungen
Corona-Verordnungen

Gesetz zum Ende der Maßnahmen in Begutachtung

Die Regierung hat am Mittwoch das Gesetz zum Ende der Corona-Maßnahmen in Begutachtung geschickt. Sämtliche Maßnahmen sollen mit spätestens Ende Juni auslaufen. Die Corona-Schutzimpfung und Covid-Medikamente bleiben gratis. Kostenlose Tests wird es künftig aber nur mehr für Patient:innen mit Symptomen geben, um abzuklären, ob sie Covid-Medikamente brauchen. Das Abwassermonitoring wird fortgeführt und auf weitere Krankheitserreger ausgeweitet.

red/Agenturen

Das COVID-19-Überführungsgesetz bleibt vier Wochen, bis 3. Mai, in Begutachtung, hieß es aus dem Gesundheitsministerium. Parallel zum Inkrafttreten werden dann das COVID-19-Maßnahmengesetz sowie die entsprechenden Sonderbestimmungen im Epidemiegesetz auslaufen, zudem sollen alle Verordnungen mit Corona-Bezug sowie die Meldepflicht von SARS-CoV-2 aufgehoben werden. Damit fallen dann auch die derzeit geltenden Verkehrsbeschränkungen bei einer Corona-Infektion weg. Schon mit 30. April laufen die Maskenpflicht in Spitälern, Alten- und Pflegeheimen und in Arztpraxen sowie die Risikogruppenfreistellung aus.

Mit Ende Juni ist es dann auch großteils mit den Gratistests vorbei: Menschen mit Symptomen können bei niedergelassenen Ärzten kostenlose Tests in Anspruch nehmen, um abzuklären, ob COVID-19-Medikamente eingesetzt werden sollen, heißt es in der Aussendung des Gesundheitsministeriums. „Damit haben besonders jene Menschen mit einem erhöhten Risiko weiterhin die Möglichkeit, sich vor einem schweren Verlauf einer Corona-Erkrankung zu schützen.“ Risikopatienten ohne Symptome bekommen die Tests nicht mehr gratis, wurde auf Anfrage der APA bestätigt. Apotheken sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen erhalten, um Tests kostenpflichtig anzubieten. Die Ausgabe der gratis Wohnzimmertests sowie andere kostenfreie Testmöglichkeiten werden beendet.

Abwassermonitoring bleibt

Jedenfalls gratis für alle bleibt - vorerst - die Corona-Impfung. Sie kann ebenfalls im niedergelassenen Bereich und weiteren Einrichtungen wie Impfstraßen oder -bussen in Anspruch genommen werden, die Bundesländer haben auch die Möglichkeit, regional angepasste Angebote zu schaffen. Diese Regelung gilt zunächst bis 31. März 2024, eine langfristige Lösung soll bis dahin in den Verhandlungen zum Finanzausgleich gefunden werden, hieß es. Medikamente sollen ebenfalls über den 30. Juni hinaus kostenlos bleiben. Wenn die vom Bund beschafften Corona-Medikamente aufgebraucht sind, erfolge auch hier „eine Überführung in die Regelstrukturen der Sozialversicherung“.

Um die epidemiologische Entwicklung im Auge zu behalten und im Bedarfsfall schnell handeln zu können, werde das Abwassermonitoring auch nach Ende der Krisenmaßnahmen fortgeführt, wurde in der Aussendung betont. Das Abwassermonitoring werde auch auf weitere Krankheitserreger wie etwa Influenza erweitert. Die Proben würden weiterhin mit einer Ganzgenom-Sequenzierung auf die vorkommenden Virusvarianten analysiert.

„Die Pandemie geht, das Virus bleibt“, bekräftigte Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne). „Wir haben die notwendigen Vorbereitungen getroffen, um allen Menschen in Österreich auch nach dem 30. Juni eine hervorragende Versorgung zu bieten“, meinte er. Die Eckpfeiler wie Impfungen, Tests, Medikamente oder das Abwassermonitoring seien damit langfristig gesichert.

 

Johannes Rauch
Gesundheitsminister Johannes Rauch wird Eckpfeiler rund um das Corona-Virus wie Impfungen, Tests, Medikamente oder das Abwassermonitoring beibehalten.
ANDY WENZEL / APA / picturedesk.com
 
© medinlive | 02.10.2024 | Link: https://www.medinlive.at/gesundheitspolitik/gesetz-zum-ende-der-massnahmen-begutachtung