Bericht: Ministerium prüft Einführung von Überkreuz-Nierenspenden
Das deutsche Bundesgesundheitsministerium erwägt einem Medienbericht zufolge die Ausweitung der Möglichkeit von Lebend-Nierenspenden. Bislang erlaubt der Gesetzgeber solche Spenden nur zwischen Menschen, die eine persönliche Bindung haben.
Das Ministerium prüfe derzeit „die Voraussetzungen einer Novellierung der Lebendspende im Hinblick auf die Erweiterung des Spenderkreises im Sinne der Einführung der Überkreuz-Nierenlebendspende“, zitierte die „Welt“ einen Sprecher des Ressorts.
Diese Möglichkeit wird schon länger diskutiert. Davon könnten Menschen profitieren, die zwar einen Angehörigen oder Partner haben, der ihnen eine Niere spenden würde, bei denen eine Transplantation jedoch aufgrund von Unverträglichkeiten scheitern würde. Unter dem Begriff Überkreuz-Spende wird verstanden, dass zwei geeignete Spender-Empfänger-Paare die gespendeten Organe untereinander tauschen dürfen. Zu diesem Thema ist am Mittwoch auch eine Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags angesetzt.
In Vorbereitung einer Gesetzesänderung würden derzeit von der Fachabteilung des Gesundheitsministeriums Gespräche mit Expertinnen und Experten aus Medizin und Rechtswissenschaften sowie mit Betroffenenverbänden geführt, sagte der Sprecher weiter.