Kindesschutzbehörde ordnet Basisimpfungen bei einem Vierjährigen an
Ein praktisch seit seiner Geburt bei einer Pflegefamilie platzierter Vierjähriger wird zurecht auf Anordnung der Kindesschutzbehörde (Kesb) die klassischen Basisimpfungen erhalten, obwohl seine Mutter sich dagegen ausgesprochen hat. Dies hat das Bundesgericht entschieden und die Beschwerde der Frau abgewiesen.
In einem am Dienstag publizierten Urteil führt das Bundesgericht aus, dass der Knabe auf unbestimmte Zeit bei der Pflegefamilie sei. Die Familie kümmere sich um seine Betreuung, während die Mutter kaum in den praktischen Alltag ihres Sohnes involviert sei. Diese verfügt über ein begleitetes Besuchsrecht von zwei Mal zwei Stunden pro Woche.
Indem die Kesb der Frau das elterliche Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen und die rechtliche Verantwortung für die Betreuung übernommen habe, sei es in erster Linie die Behörde, die mit den Risiken konfrontiert sei, wenn sich das Kind mit einer Krankheit anstecke, gegen die es nicht geimpft sei.
Insbesondere bei der Verantwortung für den Schutz der Gesundheit des Kindes könne eine Behörde in Bezug auf die typischen Kinderkrankheiten nicht dieselben Risiken eingehen wie Eltern. Letzteren sei es unbenommen übereinstimmend oder in Ausübung der elterlichen Sorge auf die Basisimpfungen für ihr bei ihnen lebendes Kind zu verzichteten.
Das Bundesgericht betont, dass nicht die Risiken einer Erkrankung direkt zur Bejahung einer Gefährdung des Kindeswohls und damit der Anordnung einer Maßnahme führten.
Aufgaben des Beistandes erweitert
Vorliegend weigerte sich die Mutter, die Impfungen gemäss dem schweizerischen Impfplan bei ihrem Kind vornehmen zu lassen. Schließlich willigte sie - nach einem Antrag des Beistands des Kindes - in die Dreifachimpfung gegen Diphterie, Tetanus und Keuchhusten ein, nicht aber in jene gegen Masern, Mumps, Röteln und Kinderlähmung.
Die Kindesschutzbehörde erweiterte in der Folge den Aufgabenbereich des Beistandes. Sie beauftragte diesen, die klassischen Impfungen durchführen zu lassen. Gegen diesen Entscheid gelangte die Mutter bis ans Bundesgericht.