Wiener Spitalsarzt nach Suizid einer Patientin vor Gericht
Ein Wiener Spitalsarzt muss sich im Zusammenhang mit dem Suizid einer Patientin am 10. Oktober wegen fahrlässiger Tötung am Bezirksgericht Wien-Innere Stadt verantworten. Dem Mediziner droht im Fall einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen. Es gilt die Unschuldsvermutung, der Arzt bestreitet die Vorwürfe.
Polizisten hatten die psychisch kranke Frau Ende Oktober 2021 in ein Wiener Spital gebracht. Die Beamte gingen davon aus, dass bei ihr Hinweise auf eine Selbstgefährdung vorlagen. Die Frau wurde nach dem Unterbringungsgesetz stationär aufgenommen. In der Klinik nahm sich die Frau dann das Leben.
Dem damals diensthabenden Oberarzt wird von der Staatsanwaltschaft Wien angelastet, fahrlässig den Tod der Frau herbeigeführt zu haben. Der Facharzt für Psychiatrie habe trotz einer angenommenen Selbstgefährdung von der erforderlichen engmaschigen Überwachung der Frau sowie ihrer Unterbringung in einem videoüberwachten Zimmer fahrlässigerweise Abstand genommen. Vorgeworfen wird dem Arzt auch, keine „Erhöhung der Medikation“ in Betracht gezogen zu haben, wie im Strafantrag festgehalten wird.
Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf ein Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen, das im Vorfeld eingeholt wurde und das den Angeklagten belastet. Die Anklagebehörde hat die Beiziehung des Sachverständigen zur Hauptverhandlung beantragt.