Urteil: Einreisequarantäne in Bayern war teils unwirksam
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat zeitweise geltende Vorgaben des Freistaats zur Quarantäne nach einer Einreise während der Pandemie für unwirksam erklärt. Die Einreise aus einem Risikogebiet sei grundsätzlich nicht geeignet, den für eine Quarantäne nach dem Infektionsschutzgesetz erforderlichen Ansteckungsverdacht zu begründen, teilte ein Sprecher zu dem Urteil am Mittwoch in München mit.
Die für unwirksam erklärte bayerische Verordnung wurde am 5. November 2020 erlassen. Sie sah vor, dass Menschen, die nach Bayern einreisen und sich innerhalb von zehn Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, unverzüglich nach der Einreise für zehn Tage in Quarantäne müssen.
Gegen diese Regel geklagt hatte ein Ehepaar aus München, das während der Pandemie eine Reise in eine Region geplant hatte, die als Risikogebiet eingestuft war. Aus ihrer Sicht hat die Einreisequarantäne ihre Freiheitsrechte beschnitten. Zudem bemängelten sie eine Ungleichbehandlung mit inländischen Risikogebieten. Bayern habe damals eine höhere Sieben-Tage-Inzidenz gehabt als viele ausländische Risikogebiete. Die Einstufung als Risikogebiet sei deshalb intransparent und nicht nachvollziehbar gewesen, argumentierten sie.
Das Gericht folgte dieser Auffassung nun weitgehend. Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Falls ließ das Gericht Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu.