Organspende
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Spahn plant bessere Vergütung der Krankenhäuser

Die Debatte beschäftigt die deutsche Politik. Gesundheitsminister Spahn will die Situation an den Kliniken verbessern. Ungelöst bleibt die Widerspruchslösung.

red

Schwerkranke Patienten, die auf ein Spenderorgan angewiesen sind, müssen darauf oft lange warten. Das Bundeskabinett hat deshalb am Mittwoch einen Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gebilligt, das die Situation verbessern soll - unter anderem durch eine bessere Vergütung der Kliniken, die die Organe entnehmen. Die von Spahn befürwortete Widerspruchslösung ist darin aber nicht enthalten.

2017 niedrigste Organspendezahl seit 20 Jahren

Bundesweit stehen nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) etwa zehntausend schwer kranke Menschen auf der Warteliste. Täglich sterben im Schnitt drei davon, weil nicht rechtzeitig ein passendes Organ zur Verfügung steht. Allein 8000 Menschen brauchen eine neue Niere. Das sind etwa viermal so viele, wie derzeit Transplantate vermittelt werden können. 2017 sanken die Organspendezahlen auf den niedrigsten Stand seit 20 Jahren.

Zu den Gründen zählt unter anderem, dass 2012 folgender Verdacht laut wurde: Ärzte an mehreren deutschen Universitätskliniken haben offenbar Patientendaten manipuliert und so die Vergabe von Spenderlebern beeinflusst. Die Spenderzahlen brachen ein. 2017 wurden 797 Verstorbenen Organe entnommen, im Vorjahr waren es noch 857.

Der Rückgang liegt aber nicht unbedingt an einer abnehmenden Spendebereitschaft der Bevölkerung. Experten sehen strukturelle und organisatorische Schwachstellen in den Kliniken. So gab es von dort weniger Meldungen von möglichen Organspendern. Auch die Vergütung ist ein Hemmnis.

Der deutsche Gesetzesentwurf im Konkreten

Krankenhäuser, die Spenderorgane entnehmen, werden künftig für den gesamten Prozessablauf besser vergütet. Sie erhalten eine pauschale Abgeltung für die Leistungen, die sie erbringen. Zusätzlich erhalten sie einen Zuschlag für die Inanspruchnahme der Infrastruktur.Kleinere Entnahmekrankenhäuser werden durch qualifizierte Ärzte unterstützt: Bundesweit wird ein neurologischer Bereitschaftsdienst eingerichtet.

Dieser soll gewährleisten, dass jederzeit flächendeckend und regional qualifizierte Ärzte bei der Feststellung des Hirntodes zur Verfügung stehen. Das ist Voraussetzung dafür, dass ein Spenderorgan entnommen werden kann.Außerdem soll die Position der Transplantationsbeauftragten gestärkt werden. Sie sollen mehr Zeit für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben bekommen.

Widerspruchslösung noch offen

Bislang darf einem hirntoten Patienten nur dann ein Spenderorgan entnommen werden, wenn der Betroffene oder Angehörige dem ausdrücklich zugestimmt haben. Dies wird vielfach als ein Hemmnis für Organspenden betrachtet. Die von Spahn favorisierte Widerspruchslösung sieht nun vor, dass die Organe entnommen werden dürfen, wenn dem nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Er will dazu aber nicht als Minister einen Gesetzentwurf vorlegen, sondern im Bundestag offen und ohne Fraktionszwang diskutieren und abstimmen lassen.

Unumstritten ist Spahns Position nicht: Kritiker quer durch die Fraktionen sehen in der Widerspruchsregelung einen unzulässigen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht. Und die Probleme um die Organentnahme würden mit einer solchen Neuregelung nicht gelöst. Über eine mögliche Neuregelung wird der Bundestag wohl erst im kommenden Jahr beraten.

Jens Spahn Gesundheitsminister Deutschland
Grüne und Patientenschützer in Deutschland hatten Spahn (CDU) für eine erweiterte Nutzung von Behandlungsdaten für Forschungszwecke kritisiert. Sie warfen dem Minister vor, den Datenschutz nicht ernst genug zu nehmen.
BMG
 
© medinlive | 23.04.2024 | Link: https://www.medinlive.at/gesundheitspolitik/spahn-plant-bessere-verguetung-der-krankenhaeuser