Positive Auswirkung auf Zivilgesellschaft
Der Nichtraucherschutz ist als Gesundheitsthema in der Bevölkerung angekommen. Ärztekammer-Präsident Thomas Szekeres begrüßt außerdem „die Diskussion im Parlament als sehr wichtig“.
Mit fast 900.000 Unterzeichnungen liegt „DON´T SMOKE“ auf Platz sechs der meistunterschriebenen Volksbegehren Österreichs. Seit vergangenen Freitag beschäftigt das Volksbegehren das Parlament, bereits jetzt hat es aber schon konkrete Auswirkungen. Ärztepräsident Thomas Szekeres bemerkt einen sprichwörtlichen „Ruck in der Zivilgesellschaft“. Die Ärztekammer selbst hat ihre learnings aus der Eintragungswoche im Oktober zusammengefasst und Innenminister Herbert Kickl kürzlich in einem Brief als Empfehlungen übermittelt. Die demokratiepolitischen Bestrebungen der Bundesregierung sollen damit unterstützt werden, außerdem soll geholfen werden, das Instrument „Volksbegehren“ zu verbessern und auszubauen.
„Das Thema eines Rauchverbots in der Gastronomie hat die Österreicherinnen und Österreicher definitiv über ihre Gesundheit bewusst nachdenken lassen. Wir als Mitinitiatoren sind sehr erfreut, dass viele private Initiativen zur Stärkung des Nichtraucherschutzes gesetzt wurden und auch noch werden“, betont Szekeres.
So wurden zuletzt sogar weitere Volksbegehren aufgesetzt, wie etwa jene der „Initiative Gemeinsam entscheiden“, die mittels zweier Volksbegehren, nämlich eines pro und eines kontra Rauchverbot, eine Art Volksabstimmung abhalten lassen will, da die Regierung dieser Forderung von „DON’T SMOKE“ noch nicht nachgekommen ist. Szekeres: „Wir sind natürlich sehr erfreut, dass das Volksbegehren für ein Rauchverbot mit 89 Prozent derzeit eindeutig vornan liegt.“
Nichtraucherschutz beschäftigt auch Verfassungsgerichtshof
Ebenfalls mit Spannung verfolgen die Initiatoren von „DON’T SMOKE“ die am Mittwoch stattfindende Session des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), bei der über einen Antrag der Wiener Landesregierung gegen die Aufhebung des absoluten Rauchverbots in der Gastronomie mündlich verhandelt wird. Generell waren die Bundesländer in puncto Rauchverbot sehr „fleißig“, vor Kurzem auch Wien, denn zuletzt wurde hier im Sinne des Jugendschutzes beschlossen, Rauchen unter 18 Jahren ab 1. Jänner 2019 gänzlich zu verbieten.
Auch zwei Gastronomiebetriebe sowie eine jugendliche Nichtraucherin und ihr Vater haben derartige Anträge beim VfGH gestellt. „Die positive Auswirkung des Themas auf die Zivilgesellschaft zeigt, dass wir mit ‚DON’T SMOKE‘ den Weg zu einem besseren Nichtraucherschutz geebnet haben. Es liegt nun an uns allen, diesen eingeschlagenen Weg weiter konsequent zu verfolgen“, resümiert Szekeres und stellt klar, dass der Nichtraucherschutz auch 2019 ein „Ziel von höchster Priorität“ für die Ärztekammer sein wird.
DON´T SMOKE Empfehlungen zu Volksbegehren an den Innenminister übermittelt