PCR-Testpflicht wird etwas gelockert
Die für manche ungeimpfte Bedienstete geltende PCR-Test-Vorschrift (2,5G-Regel) ist am Montagabend von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) gelockert worden. Die von der strengeren Testpflicht betroffenen Personen (in Krankenhäusern, Pflege- und Altenheimen sowie in der Nachtgastronomie Tätigen) können bei Uneinbringbarkeit eines PCR-Tests auch einen Antigentest (3G-Regel) vorlegen.