Mit einem Individualantrag dreier selbst betroffener Menschen und eines Arztes - vertreten vom Wiener Anwalt Wolfram Proksch - versucht die ÖGHL, eine Liberalisierung der Sterbehilfe in Österreich durchzusetzen. Sie plädiert für „mehr Selbstbestimmung, Würde und Menschlichkeit am Lebensende" - und beklagt, dass hiezulande „sogar die Reisebegleitung eines schwerkranken Freitodwilligen in ein Land, in welchem aktive Sterbehilfe erlaubt ist, unter Strafe" stehe.
In Österreich sind „Tötung auf Verlangen“ (Par. 77 Strafgesetzbuch) und auch „Mitwirkung am Selbstmord" (Par. 78) verboten, dafür droht jeweils Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
In Deutschland hatte der Verfassungsgerichtshof am Mittwoch das Verbot der „geschäftsmäßigen Sterbehilfe" aufgehoben. Beihilfe zum Suizid ist in Deutschland, im Gegensatz zu Österreich, nicht per se verboten, Par. 217 des deutschen Strafgesetzbuches stellte jedoch bisher eine wiederholte bzw. gewerbsmäßige Beihilfe zum Selbstmord unter Strafe.