EU-Kommission sieht vorläufig CBD als Suchtstoff an
Die EU-Kommission sieht den Wirkstoff Cannabidiol aus der Hanfpflanze (CBD) vorläufig als Suchtstoff an. Dies sagte ein Sprecher der EU-Behörde in Brüssel am Donnerstag. CBD-Extrakt aus Blüten- und Fruchtständen seien laut der Einzigen Suchtgiftkonvention der UNO als Narkotikum einzustufen und könne daher nicht als Lebensmittel klassifiziert werden. Damit falle CBD nicht unter das europäische Lebensmittelrecht.