Bereits im November war der VwGH als Höchstgericht zu dem Schluss gekommen, dass einem Tiroler Wirt für den Zeitraum von 17. bis 25. März 2020 sehr wohl eine Entschädigung nach dem Epidemiegesetz - und nicht nach einer entschädigungslosen Covid-Verordnung - ausbezahlt werden muss. Der VwGH wies den Fall daher wieder dem Landesgericht zurück, das dann nach dem Epidemiegesetz urteilen musste.
Wie der Tiroler Anwalt Christian Schöffthaler gegenüber der APA bestätigte, fällte das Landesverwaltungsgericht mittlerweile eine Entscheidung zugunsten des Wirtes, hieß es. Allerdings stellte sich nun heraus, dass nur jene Gastronomen, die damals den negativen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft bekämpft hatten, mit einer Entschädigung rechnen können.
In Summe mehrere „Millionen“
Tirols Wirtschaftslandesrat Mario Gerber (ÖVP) bezeichnete es als „unfair, wenn jene die damals eine Ablehnung bekommen haben und sich nicht wehren konnten, auf der Strecke bleiben“. Er wolle nun - auch gemeinsam mit anderen betroffenen Bundesländern und dem Bund - eine Lösung suchen. „Die Gelder werden zwar in Tirol bearbeitet, wir brauchen aber das Gesundheitsministerium“, sagte er. Die Vergütung werde aus Bundestöpfen bezahlt.
Sollten nicht alle Wirte entschädigt werden, stehen laut Schöffthaler auch Amtshaftungsklagen gegen Bund und Land im Raum. „Wir warten jetzt ab, ob es von Land und Bund ein Angebot gibt. Sollte eine negative Antwort kommen, dann werden wir wohl eine Amtshaftungsklage einbringen“, sagte er der „TT“. Schöffthaler berichtete, dass die Wirte Ansprüche von „ein paar tausend bis hunderttausend Euro“ geltend machen - daher spreche man in Summe sicher „von Millionen“.