Demnach kam es während der Corona-Pandemie zwischen 2020 und 2022 zu den meisten Beschäftigungsverboten. Knapp die Hälfte der Teilnehmerinnen erhielt demnach ein betriebliches Beschäftigungsverbot, bei mehr als einem Drittel sei es zu Tätigkeitseinschränkungen gekommen.
„Oftmals machen sich die Arbeitgeber nicht die Mühe, genauer zu ermitteln, wie und in welchem Umfang eine Weiterarbeit während der Schwangerschaft möglich sein kann“, kritisierte die Vorsitzende des Marburger Bunds, Susanne Johna. Stattdessen würden Ärztinnen, die arbeiten wollen, „Steine in den Weg gelegt“.
Gleichzeitig gaben jedoch den Angaben zufolge nur etwa 60 Prozent der befragten schwangeren Ärztinnen an, dass eine allgemeine Gefährdungsbeurteilung stattgefunden habe. Daher mussten schwangere Ärztinnen häufig ihre bisherige Tätigkeit trotz Gefährdung ausführen oder sich um ein ärztliches Beschäftigungsverbot bemühen.
Der Karriere abträglich
Mehr als die Hälfte der Frauen, die zwischen 2016 und 2019 schwanger waren, wurden nach eigener Aussage durch die Schwangerschaft und Tätigkeitseinschränkungen in ihrer weiteren Karriere behindert. Der Anteil stieg während der Corona-Pandemie auf zwei Drittel. Demnach konnte nur etwa ein Drittel in der Zeit seit 2020 Weiterbildungsinhalte erwerben.
Die Umfrage wurde als gemeinsame Initiative unter anderem vom Marburger Bund, dem Deutschen Ärztinnenbund und dem Verband der Chirurginnen organisiert. Die Online-Befragung erfolgte in der Zeit vom 18. November 2022 bis zum 18. Dezember 2022. Insgesamt nahmen 4748 Ärztinnen und Medizinstudentinnen teil, die zwischen 2016 und 2022 schwanger waren.