Indes steht fest, dass die Chefin des in der Innenstadt gelegenen Schönheitsinstituts - gegen ihre Schwester wird ebenfalls ermittelt -, in dem „leistbare Schönheit für jeden“ versprochen wurde, gar keine ausgebildete Ärztin ist. Sie soll eigentlich gelernte Architektin sein und sich dann auf dem Fachgebiet der Kosmetik weitergebildet haben. Zu den strafrechtlich wider sie erhobenen Vorwürfen ist sie nicht geständig, wie ihr Verteidiger Rudolf Mayer erklärte.
Gegen die ursprünglich aus dem Iran stammende Frau wird wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs, Untreue und Sozialversicherungsbetrugs und im Zusammenhang mit angeblich unfachgemäß durchgeführten Hyaluron-Behandlungen wegen Kurpfuscherei und fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. Mehrere betroffene Frauen haben bereits Anzeige erstattet, eine macht Schmerzen- und Verunstaltungsgeld für eine nicht lege artis durchgeführte Nasen-Behandlung in Höhe von 43.000 Euro geltend, wie zuletzt die „Kronen Zeitung“ berichtete.
„Hat niemals Geld veruntreut“
Laut ihrem Anwalt dürfte sich die Beschuldigte keiner Schuld bewusst sein. „Ein Gutachten muss die Vorwürfe der unfachgemäßen Behandlung klären“, sagte Mayer. In dem Institut wurde Hyaluron-Behandlungen für Lippen, Wangen, Nasen und Kinn eben so angeboten wie Botox-Behandlungen, aber auch Fett-weg-Ampullen und Vagina-Verjüngungen. Die ihr angekreideten Vermögensdelikte streitet die Frau ab. „Sie hat niemals Geld veruntreut“, betonte Mayer.
Zu den finanziell Geschädigten soll auch der geschiedene Mann der Verdächtigen gehören, von dem sie sich im Zuge eines heftigen „Rosenkriegs“ getrennt hatte. Dieser ist nach Informationen der APA nun auf dem Weg nach Wien, um seine Ansprüche gegen seine Ex an Ort und Stelle geltend zu machen.
Enthaftung mit zahlreichen Weisungen
Ihre Festnahme und die Hausdurchsuchung in ihrem Institut, bei der elektronische Datenträger und weiteres Beweismaterial sichergestellt wurde, kamen für die falsche Ärztin offensichtlich völlig überraschend. Sie erlitt einen Nervenzusammenbruch, als ihr Polizeibeamte die Festnahmeanordnung präsentierten, und musste zunächst in ein Spital gebracht werden. Wie Staatsanwaltschaft-Sprecherin Bussek erklärte, wurde in weiterer Folge beim Landesgericht für Strafsachen die Verhängung der U-Haft beantragt, zumal eine Schadenssumme von mehrere 100.000 Euro steht und Tatbegehungsgefahr angenommen wurde.
Die Haftrichterin gab diesem Antrag allerdings keine Folge und setzte die Frau gegen gelindere Mittel auf freien Fuß. Wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn in diesem Zusammenhang mitteilte, wurde die Enthaftung mit zahlreichen Weisungen verknüpft. So muss sich die Verdächtige bis 10. März einen neuen Job suchen und dem Gericht einen entsprechenden Nachweis vorlegen, darf die Räumlichkeiten ihres Instituts nicht mehr betreten - und sich vor allem nicht mehr als Ärztin ausgeben.