Demnach müssen Versicherte künftig nicht mehr ausdrücklich zustimmen, um die Patientenakte zu erhalten. Sie können sich aber über eine sogenannte Opt-out-Lösung dagegen entscheiden.
Darüber hinaus soll das gleichfalls bisher kaum genutzte E-Rezept zum 1. Januar 2024 „verbindlicher Standard in der Arzneimittelversorgung“ werden. Die Nutzung soll dafür vereinfacht werden. Das Rezept soll sowohl mit der Gesundheitskarte als auch mit der App für die elektronische Patientenakte eingelöst werden können.
Dies soll auch dazu beitragen, dass nach und nach eine Übersicht verwendeter Medikamente des Patient:innen entsteht. Ärzt:innen sollen so bei neuen Verschreibungen direkt erkennen können, ob ungewollte Wechselwirkungen von Arzneimitteln drohen.
Pläne gibt es seit über 20 Jahren
„Deutschlands Gesundheitswesen hängt in der Digitalisierung um Jahrzehnte zurück“, betonte Lauterbach. „Das können wir nicht länger verantworten. Deshalb machen wir einen Neustart.“ Zwei dafür nötige Gesetze - das Digitalgesetz und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz - seien „weitestgehend fertig“ und würden „in den nächsten Wochen vorgelegt“.
Pläne für eine elektronische Patientenakte gibt es schon seit mehr als 20 Jahren. Seit Anfang 2021 können Versicherte sie auf freiwilliger Basis über Angebote ihrer Krankenkassen nutzen. Lauterbach zufolge tun das bisher aber erst ein Prozent der Versicherten.
Der Gesundheitsminister will durch die Reform auch die Nutzung von Patientendaten durch die Forschung deutlich voranbringen. Ziel ist es demnach bis Ende 2026, mindestens 300 Forschungsvorhaben mit Gesundheitsdaten über ein neues Forschungsdatenzentrum Gesundheit zu verwirklichen. Lauterbach verwies darauf, dass dies auch verhindern soll, dass Pharmaunternehmen in andere Länder abwandern, weil sie dort für die Entwicklung neuer Behandlungen vorhandene Patientendaten einfacher nutzen können.