Nun sollen „gruppenbezogene Ausschluss- oder Rückstellungstatbestände“ nicht mehr zulässig sein, und die sexuelle Orientierung soll kein Rückstellungskriterien mehr sein dürfen. Sexuelles Risiko, das zu einer Rückstellung von der Spende führt, soll nur auf Grundlage des individuellen Verhaltens ermittelt werden dürfen.
Etwa die Deutsche Aidshilfe hatte kritisiert, dass sexuelle Kontakte zwischen Männern außerhalb einer dauerhaften monogamen Beziehung zu einem Ausschluss für vier Monate geführt hätten. Vor 2021 hatte laut Aidshilfe noch eine andere Fassung der Richtlinie gegolten, bei der Männer, die Sex mit Männern haben, sogar nur dann Blut spenden durften, wenn sie ein Jahr lang keinen Sex mit einem Mann hatten.
Lauterbach sagte dem RND, versteckte Diskriminierung dürfe es nicht geben. „Die Bundesärztekammer muss endlich nachvollziehen, was im gesellschaftlichen Leben längst Konsens ist.“ Laut Aidshilfe werden Blutspenden zwar vor der Verwendung auf HIV und andere Infektionen untersucht. Zusätzlich würden mögliche Spenderinnen und Spender aber auch nach ihrem „infektionsrelevanten Verhalten“ befragt. Männer, die Sex mit Männern haben, würden bisher aber „viel zu pauschal“ ausgeschlossen.