OGH hob Urteile in Causa Pflegeheim Kirchstetten teilweise auf

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat Urteile des Landesgerichts St. Pölten in der Causa Pflegeheim Kirchstetten (Bezirk St. Pölten) aus dem Jahr 2021 teilweise aufgehoben. Nach einer Nichtigkeitsbeschwerde durch die Verteidigung seien „Mängel in der Urteilsausfertigung“ festgestellt worden, bestätigte ein Sprecher am Mittwoch auf Anfrage einen ORF-Bericht. Die Schuldsprüche für drei der vier früheren Heimmitarbeiter wurden teilweise aufgehoben, es müsse neu verhandelt werden.

red/Agenturen

Dem Quartett war ab 2020 wegen Quälens oder Vernachlässigens sowie sexuellen Missbrauchs wehrloser oder psychisch beeinträchtigter Personen und wegen Körperverletzung der Prozess gemacht worden. Die Angeklagten sollen als Pfleger bzw. Pflegehelfer im Jahr 2016 über mehrere Monate hinweg alte Menschen geschlagen und beschimpft haben, die hilflosen Betroffenen gequält und Bewohner zu heiß geduscht haben. Die Vorwürfe basierten im Wesentlichen auf Anzeigen von Heimmitarbeitern und Nachrichten in einer WhatsApp-Gruppe. Die Angeklagten im Alter von 30 bis 56 Jahren - ein Mann und drei Frauen - wurden im Februar 2021 zu bedingten Haftstrafen im Ausmaß von zwölf bis 18 Monaten verurteilt, für zwei Beschuldigte setzte es auch Geldstrafen.

Laut dem OGH-Sprecher wurden nicht alle notwendigen Feststellungen getroffen. In einem Fall sei der Schuldspruch nun rechtskräftig, über die Strafberufung müsse nun noch das Oberlandesgericht Wien entscheiden.

Indes könnten morgen, Donnerstag, Urteile in einem seit Jänner laufenden Prozess am Landesgericht St. Pölten gegen vier ehemalige Mitarbeiter des Pflegeheims Sitzenberg-Reidling (Bezirk Tulln) fallen. Unter anderem sollen Bewohnern laut Anklage zusätzliche Medikamente verabreicht worden sein, um sie ruhigzustellen. Das Quartett muss sich auch wegen fortgesetzter Gewaltausübung und teilweise wegen sexuellen Missbrauchs verantworten. Die drei Frauen und der Mann sollen sich auch in dieser Causa via WhatsApp ausgetauscht haben. Sie haben sich nicht schuldig bekannt.

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