PCR-Getestete in der Nachtgastronomie müssen FFP2-Maske tragen
Wer in der Nachtgastronomie oder bei Großveranstaltungen mit mehr als 250 Teilnehmern arbeitet, sollte zwar wie die Mitarbeiter in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen geimpft oder genesen sein (2G). Sollte der 2G-Nachweis nicht möglich sein, kann aber auch mit einem PCR-Test gearbeitet werden - dann muss aber - bei Kundenkontakt - auch eine FFP2-Maske getragen werden, präzisierte das Gesundheitsministerium die 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung.