Nach einstimmigem Antrag

Volksanwaltschaft fordert weitere Änderungen bei Heimopferrente

Nach dem am Mittwoch einstimmig ins Plenum geschickten Antrag auf Änderung der Heimopferrente sieht Volksanwalt Bernhard Achitz (SPÖ) weitere Lücken. Künftig werden auch dauerhaft arbeitsunfähige Personen die Rente bekommen, die wegen zu hohen Einkommens des Partners keine Sozialhilfe beziehen können. Bisher mussten diese Menschen bis zum Regelpensionsalter warten. Achitz fordert nun aber, dass auch die Sozialhilfe nicht gekürzt werden soll, wenn man die Opferrente anspart.

red/Agenturen

„Wer die monatliche Opferrente nicht sofort ausgibt, sondern anspart, oder wer eine Entschädigung vom Kinderheim-Träger bekommt, in dem die Misshandlung passiert ist, und dann einige Tausend Euro auf dem Konto hat, dem wird derzeit die Sozialhilfe gekürzt, weil er ja ein Vermögen hat“, kritisierte Achitz in einer Aussendung am Donnerstag. Die Ankündigung des Landes Wien, hier eine entsprechende Regelung zu finden, begrüße Achitz, aber: „Besser wäre, wenn der Bund mit einer einheitlichen gesetzlichen Lösung für ganz Österreich vorgibt, dass eine Opferentschädigung kein Grund für die Streichung der Sozialhilfe sein darf.“

Diese Kritik teilen auch Erwachsenenvertreter: „Das ist doch absurd: Warum darf ich aus einer rechtmäßig erhaltenen Entschädigung für erlittene Gewalt nichts zurücklegen, für den Fall, dass etwa eine hohe Rechnung für Gesundheitsleistungen fällig wird oder ich bei einem Umzug eine Wohnungskaution hinterlegen muss?“ kritisiert Martin Marlovits, stellvertretender Fachbereichsleiter Erwachsenenvertretung bei Vertretungsnetz.

Die Heimopferrente beträgt derzeit ca. 370 Euro im Monat und wird an mehr als 2.000 Menschen ausgezahlt, die zwischen 1945 und 2000 von Gewalt und Missbrauch in Kinderheimen oder psychiatrischen Anstalten betroffen waren. Eine individuell vereinbarte beziehungsweise gerichtlich zuerkannte Entschädigungsleistung soll dem Bezug einer Heimopferrente künftig nicht mehr entgegenstehen.

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