Ärztekammer rät von Partnerarzt-Vorschlägen von Versicherungen ab

Die Wiener Ärztekammer rät niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten davon ab, Partnerarzt-Vorschläge von Versicherungsunternehmen zu unterzeichnen.

Kritisiert wird insbesondere, dass die Versicherungen einseitig nicht verhandelbare Tarife festsetzen, es keine Zusatzhonorare für Sonderleistungen, dafür aber mehr Bürokratie gibt und darüber hinaus eine Direktverrechnung auch keineswegs gesichert ist. Derzeit bieten die Versicherungsunternehmen UNIQA und Merkur in verschiedenen Pilotprojekten in Wien, Graz und Linz niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten an, Wahlarzt-Ordinationsleistungen mit dem Versicherungsunternehmen abzurechnen – statt wie bisher mit dem Patienten direkt. Die Presse“ berichtete darüber.

Was auf den ersten Blick vorteilhaft erscheint, ist aus Sicht der Ärztekammer „eine Mogelpackung, die gleich aus mehreren Gründen keinesfalls angenommen werden sollte“, betont Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres.

Üblicherweise werden Direktverrechnungshonorare zwischen Ärztekammer und Versicherungsunternehmen – wie UNIQA oder Merkur – vereinbart. In den konkreten Fällen wird nun aber einseitig von der Versicherung ein nicht angemessener Privattarif festgesetzt, an den die Ärztinnen und Ärzte dann gebunden sind und keine Möglichkeit der Preisgestaltung haben – eine zusätzliche Verrechnung an Sozialversicherungen oder den Patienten ist unzulässig.

Garantierte Direktverrechnung nicht gewährleistet

Dazu kommt, dass die Direktverrechnung mit den Versicherungen keineswegs gesichert ist, sondern immer vom Versicherungsvertrag – konkret vom Tarif des Versicherten – abhängig ist. Diesen müssten die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte zuvor genau studieren, um sicherzugehen, dass die Versicherung auch tatsächlich zahlt. Das unterscheidet sich massiv vom stationären Bereich, wo etwa in der Sonderklasse oder im Belegspital eine Kostengarantie der Versicherungen gegeben ist.

Szekeres: „Ist der Patient nicht ausreichend versichert oder lehnt die Versicherung aus anderen Gründen, zum Beispiel wegen mangelnder Versicherungsdeckung, die Zahlung ab, müssten die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte erst recht wieder vom Patienten ein Honorar verlangen oder sich mit der Privatversicherung herumstreiten.“ Die Diskussion um die Kostenübernahme würde somit weg vom Patienten dem Arzt überantwortet.

Monopolstellung befürchtet

Hinzu kommt, dass Partnerärzte der UNIQA für ihre Versicherten zeitnahe Termine garantieren und auch für telefonische und Videokonsultationen – auch an Wochenenden oder nachts – erreichbar sein müssen. „Zusatzhonorare für diese Leistungen sind aus den unsvorliegenden Papieren aber nicht ersichtlich“, betont auch der Obmann der Kurie niedergelassene Ärzte und Vizepräsident der Ärztekammer für Wien, Johannes Steinhart.

Neben einer verpflichtenden ICD-Codierung müssen auch Zusatzformulare des Patienten mit Zustimmungserklärungen ausgefüllt und der UNIQA übermittelt werden. Statt der üblichen Rechnungslegung an den Privatpatienten in der Ordination muss die Rechnung an die UNIQA zusätzlich mit der Post übermittelt werden. Zudem entstehen massive Zusatzbelastungen nach der Datenschutz-Grundverordnung.

Steinhart ist „mehr als skeptisch“, einen solchen Vertrag mit Versicherungsunternehmen abzuschließen: „Für uns steht die Stärkung des solidarischen Gesundheitssystems im Vordergrund. Dies steht nicht unbedingt im Widerspruch zum Wahlarztsystem beziehungsweise einer Privatmedizin. Skeptisch sind wir nur, sollte mit dem Vorstoß der privaten Krankenversicherer eine Art Monopol entstehen, denn das ginge in jedem Fall zulasten der Kolleginnen und Kollegen sowie der Patienten.“

 
© medinlive | 19.04.2024 | Link: https://www.medinlive.at/index.php/gesundheitspolitik/aerztekammer-raet-von-partnerarzt-vorschlaegen-von-versicherungen-ab