Kassenreform
Kassenreform

Sozialversicherungsreform vom Bundesrat gebilligt

Die Regierungsmehrheit der Länderkammer beschließt die vieldebattierte Kassenzusammenlegung trotz Protests seitens SPÖ und Grünen. Die Meinungen dazu sind naturgemäß höchst konträr.

red

Gegen die Reform der Sozialversicherungsträger gab es heute keinen Einspruch von der Mehrheit im Bundesrat. Damit steht der Zusammenlegung der neun Gebietskrankenkassen in die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) nun nichts mehr im Weg. Zusammengefasst werden gemäß Sozialversicherungs-Organisationsgesetz überdies die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft mit jener der Bauern in der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) und die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau wird mit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter zur neuen BVAEB fusioniert. Erhalten bleiben die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) und die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA).

Während die Bundesräte von ÖVP und FPÖ die Zusammenlegung der Kassen als Verwaltungseinsparung im Sinne der Patienten und Patientinnen lobten, warnten die Sozialdemokraten vor Leistungskürzungen in den Bundesländern. Ob die sieben Millionen ÖGK-Versicherten „große Gewinner" oder „große Verlierer" der Reform sind, darüber konnten sich Regierungsfraktionen und Opposition wie schon im Nationalrat auch in der Länderkammer nicht einigen. Neben der Sozialversicherungsreform genehmigte der Bundesrat auch die Novelle zur Telerehabilitation samt entsprechender Änderungen im Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG), im Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) und im Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz.

Sozialministerin Beate Hartinger-Klein, deren Agenden auch Arbeit und Gesundheit betreffen, hielt vor der Länderkammer grundsätzlich fest: „Sie schreiben heute Geschichte." Mit der Sozialversicherungsreform stehe man vor der „größten Reform der Zweiten Republik". Seit Jahrzehnten habe es viele Studien über die Reform der Sozialversicherungsträger gegeben, die alle auf die Ungerechtigkeiten im bisherigen Versicherungssystem hingewiesen hätten. Die vorliegende Strukturreform schaffe hier Abhilfe. Dabei werde die Zusammenlegung der Versicherungen zu „keiner Drei-Klassen-Medizin führen", wies Hartinger-Klein den entsprechenden SPÖ-Vorwurf entschieden zurück. Selbstbehalte seien auch kein Thema, „das garantiere ich".

Deutlich bekannte sich die Ministerin dazu, mehr Kassenarztstellen in ländlichen Regionen zu schaffen. Für Geringverdienende würden zwar die Beiträge gesenkt, die Einnahmen blieben aber trotzdem gleich, weil 200 bis 300 Millionen Euro jährlich dank der Verwaltungsverschlankung eingespart würden. Zur kommenden Pensionserhöhung sagte die Ministerin, es sei der Regierung ein großes Anliegen, den Pensionist jene Kaufkraft zukommen zu lassen, die sie brauchen.

Sozialversicherungen: Schlagabtausch zwischen Regierungsfraktionen und SPÖ

Das sogenannte Sozialversicherungs-Organisationsgesetz führt laut Regierung unter anderem zu einer Reduktion der Sozialversicherungsträger von 21 auf 5. An die Stelle des Hauptverbands tritt künftig ein verschlankter Dachverband, die Zahl der Funktionäre sinkt. Gleichzeitig sollen Unternehmervertreter in der neuen Selbstverwaltung mehr Einfluss in den Kassen bekommen sowie die Aufsichtsrechte des Sozialministeriums und des Finanzministeriums ausgeweitet werden.

Ungerechtigkeiten hebe die Bundesregierung auf, zeigte sich Christian Buchmann (ÖVP/St) höchst zufrieden mit der Sozialversicherungsreform, die mit verschlankten Strukturen, etwa durch die Vereinheitlichung von Einkauf und IT, für einen optimierten Mitteleinsatz sorgen werde. Arbeitgeber und Arbbeitnehmer seien künftig berechtigterweise „zu annähernd gleichen Teilen" in den Gremien der Kassen vertreten, immerhin trügen beide Seiten zum Erhalt des Gesundheitswesens bei. Die Patientinnen und Patienten stünden im Mittelpunkt der Neuorganisation, zollten auch die ÖVP-Mandatare aus Tirol und aus Niederösterreich, Peter Raggl und Karl Bader, der Regierung Beifall. Einsparungen würden ohne Qualitätseinbußen bei den Gesundheitsleistungen erreicht. Krankenanstalten würden beispielsweise im Rahmen der Reform nicht geschlossen, versicherte Ecker.

Seitens der SPÖ wurde hingegen kein gutes Haar an der Reform gelassen. Korinna Schumann (SPÖ/W) befand, die Selbstverwaltung der Sozialversicherungen werde mit dem Gesetz „zu Grabe getragen". Die Arbeitgeberseite erhalte die Mehrheit in der ÖGK-Verwaltung, was eine verfassungswidrige Machtverschiebung zugunsten der Wirtschaft darstelle. Dabei zahlen die Arbeitgeber laut Reinhard Todt (SPÖ/W) „nicht einmal ein Drittel" der gesamten Beitragssumme ein. Wirtschaftliche Interessen würden künftig als Entscheidungsgrundlage für die Leistungsverteilung dienen, zog Gerhard Leitner (SPÖ/K) nach. „In diesem Fall regiert die Kreditkarte und nicht die E-Card." Pensionist seien überhaupt nicht mehr in den Entscheidungsgremien vertreten. Eine Klage beim Verfassungsgerichtshof sei daher vom Seniorenrat schon beschlossen worden. Nach Ansicht von Eva Prischl (SPÖ/N) wird die Kassenfusion mit hohen Kosten einhergehen. Schon aus diesem Grund führe die Zusammenlegung der Krankenkassen zu einer „Drei-Klassen-Medizin", bei der die meisten Versicherten, jene der ÖGK, Leistungseinbußen zu erwarten hätten, während Beamten und Selbstständige besser ausstiegen. Die Zentralisierung der Länderkassen werde zu Leistungskürzungen in der öffentlichen Gesundheitsversorgung der Bundesländer führen, bekräftigte Schumann im Einklang mit Günther Novak (SPÖ/K).

 

Die Grünen sehen ebenfalls keine Vorteile für die Versicherten, im Gegenteil: „Ein schlechter Schmäh" sei die angekündigte Patientenmilliarde, die in mehr Leistungen für Versicherte resultieren soll, warf Ewa Dziedzic (Grüne/W) der Regierung vor. Die Zusammenlegung der Kassen könne gar nicht Effizienzsteigerungen bringen, da oftmals unterschiedliche Rechtsgrundlagen eine effektive Fusion unmöglich machten. Die erwartete Kostenreduktion werde dadurch nicht eintreten, weswegen Dziedzic wie zuvor schon Schumann die Einführung von Selbstbehalten bei Gesundheitsleistungen zwecks Kostendämpfung prognostizierte.

Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein Ministerin
In Hartinger-Kleins Studie werden die gesamten Verwaltungskosten mit 1,57 Milliarden Euro angenommen. Statt der behaupteten Verwaltungseinsparungen von rund 100 Millionen Euro ist laut Gutachter Otto Krickl nur mit rund einem Drittel zu rechnen.
Hartinger-Klein_Bundesministerium
 
© medinlive | 19.04.2024 | Link: https://www.medinlive.at/index.php/gesundheitspolitik/sozialversicherungsreform-vom-bundesrat-gebilligt