Sozialversicherung, die Länder und der Bund sind die wesentlichen Finanziers der Spitäler. Deren Mittel werden in die Bundesgesundheitsagentur und in die Landesgesundheitsfonds eingebracht. Letztere finanzieren damit die Spitalsaufenthalte in öffentlichen und gemeinnützigen Akutspitälern („Fondsspitälern“) nach dem System der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung (LKF). Im Jahr 2017 wurde dieses System um ein Modell für den spitalsambulanten Bereich erweitert, welches ab 2019 verpflichtend anzuwenden ist.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzausgleichsverhandlungen hat nun das Gezerre um Mitteleinsatz und verfügbare Geldmenge begonnen. So stößt sich die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) daran, dass sie verpflichtet ist, 27 Prozent jedes von ihr verwalteten Beitragseuros der Versicherten in die Spitäler zu stecken, dort aber nichts mitzureden hat. Österreichweit tragen die Kassen 42 Prozent (zuletzt 6,3 Mrd. Euro, mit jährlicher Valorisierung) aller Spitalsausgaben. Im Burgenland und der Steiermark tragen die Kassen mit je 50 Prozent am meisten mit, am wenigsten in Niederösterreich mit 35 Prozent. Nur in Wien trägt das Land im Verhältnis zur Kasse den größeren Anteil (im Verhältnis 45 zu 39 Prozent).
Wenn der Bund die Versorgung in den ambulanten Bereich verlagern wolle, dann sollte die Kasse in diesem Bereich auch mitreden können, so die ÖGK-Position. Für den Ausbau - und die damit einhergehende Entlastung des stationären Bereichs der Spitäler - brauche es mehr Geld, etwa für Erstversorgungsambulanzen und Primärversorgungseinheiten. Der aktuelle Kassen-Vizeobmann Andreas Huss fordert auch, dass der Bereich der niedergelassenen Ärzt:innen stärker mit den Spitalsambulanzen vernetzt wird.
Zersplitterte Zuständigkeiten und Ineffizienzen
Viel radikaler die Position von Peter Lehner, Obmann der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) und halbjährlich Vorsitzender der Konferenz der Sozialversicherungsträger. Er will die Kompetenzen für die Spitäler gleich ganz von den Ländern zur Sozialversicherung verlagern. Damit könnte ein österreichweite gemeinsame Steuerung der Spitäler und damit mehr Effizienz erreicht werden, so seine Position.
Eigene Vorstellungen haben hier die Länder. Deren Gesundheitsreferenten stoßen sich daran, dass der Pauschalbetrag der Sozialversicherungen für die Spitäler zwar jährlich steigt, aber nicht so stark, wie es die jährlichen Kostensteigerungen erfordern würden - auch weil Leistungen immer mehr vom niedergelassenen Bereich in die Krankenhäuser verschoben würden. Die Länder fordern daher eine neue Finanzierungsschiene vom Bund. Diese dritte Säule (neben den Einzelpraxen der Ärzt:innen und der stationären Behandlung im Spital) soll für die ambulante Behandlung im Krankenhaus, genauso aber auch für Primärversorgungszentren und Gruppenpraxen zuständig sein, so die Forderung. An die 30 Prozent des für das Gesundheitswesen aufgewendeten Geldes (das sind rund acht Mrd. Euro) sollten in diese Säule fließen.
Die Hoffnung auf größere Strukturreformen - und vielleicht auch mehr Mitspracherechte des Bundes - hat immer wieder auch Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) geäußert. Im Fokus hat er die „zersplitterten Zuständigkeiten“ und „Ineffizienzen“. Zurückhaltend hat sich zuletzt Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) geäußert. Er ortet „noch einiges an Gesprächsbedarf zwischen Ländern und dem Gesundheitsminister“ und unterstrich: „Generell ist einfach mehr Geld zu fordern noch keine Verhandlungsposition.“