Versammlungsverbot zu Corona-Beginn unverhältnismäßig
Das völlige Verbot von Versammlungen zu Beginn der Corona-Pandemie im April 2020 in Deutschland war nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts unverhältnismäßig. Das oberste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig stufte am Mittwoch die entsprechende Passage einer sächsischen Corona-Schutzverordnung als unwirksam ein. Der Verordnung zufolge waren Versammlungen nur mit Genehmigung zugelassen. Auch andere deutsche Bundesländer hatten damals Kundgebungen untersagt.