Stallpflicht in bestimmten Regionen gilt ab heute
In Regionen, die als Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko ausgewiesen sind, gilt seit Dienstag Stallpflicht, so die AGES. Geflügel muss dort bis auf weiteres in geschlossenen oder zumindest überdachten Stallungen gehalten werden. Dies gilt für alle Betriebe mit 50 oder mehr Tieren. Höfe unter dieser Marke sind ausgenommen, sofern Enten und Gänse getrennt von anderem Geflügel gehalten werden und dieses vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist.