Pauschalurlauber können wegen Corona Geld zurück verlangen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stärkt die Rechte von Urlaubern bei Corona-Einschränkungen. Pauschalreisende können unter bestimmten Umständen ihr Geld zurückverlangen, wenn die Reise von Corona-Maßnahmen durchkreuzt wurde. Das entschied der EuGH am Donnerstag in Luxemburg.