Der größte Anteil an Klienten wurde mit 47,9 Prozent wegen Delikte gegen Leib und Leben begleitet. Die Zahl der Betroffenen lag 2022 um 11,5 Prozent über dem Wert vom Jahr 2021. Strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen machten 17,7 der Delikte aus. Somit wandte sich jede und jeder Fünfte deshalb an den Weißen Ring. Es geht hier vor allem um Raub, aber auch um Diebstahl, Betrug und Einbruch.
Strafbare Handlungen gegen die Freiheit betrafen 16,2 Prozent der Klienten. Hier ist die Zahl der betreuten Opfer um 18,6 Prozent zurückgegangen. Es handelte sich überwiegend um gefährliche Drohung und Nötigung. Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität betrafen 11,6 Prozent der Opfer, hier gab es laut der NGO einen Anstieg um 20,6 Prozent.
Die Taten fanden an so unterschiedlichen Orten wie in den eigenen vier Wänden (Einbruch), im Internet (Hass im Netz) oder in einer Haftanstalt statt. Für 67 der betreuten Klienten war der Arbeitsplatz zum Tatort geworden. Weiters erhielten 49 Strafgefangene in Haftanstalten nach Gewalttaten Unterstützung.
Opfer wissen nicht genau von Unterstützungsmöglichkeiten
Im Jahr 2022 erhielten fast 16 Prozent der 1.824 betreuten Personen zusätzlich zu Beratung und Begleitung auch finanzielle Unterstützung. In absoluten Zahlen waren es 286 Personen, die in Summe 181.600 Euro an finanzieller Unterstützung oder Vorfinanzierung gesetzlich garantierter Leistungen erhielten, berichtete der Weiße Ring.
Die 1.824 im Jahr 2022 betreuten Klienten sind um 12,3 Prozent weniger als 2021. Aufgrund der Pandemie sind die Jahre aber nur bedingt vergleichbar. Die höchste Steigerung bei den betreuten Personen gab es im Vergleich zu 2021 in Tirol mit 150 Prozent, gefolgt von Kärnten mit einer Steigerung von 30,2 Prozent.
Nach wie vor verfügt ein hoher Anteil der Opfer von situativer Gewalt nicht über ausreichende Kenntnisse über die vorhandenen Unterstützungsmöglichkeiten, kritisierte die Opferhilfe. Der Weiße Ring setzt sich dafür ein, dass Opfer von situativer Gewalt (Gewalt zwischen Menschen, die keine persönliche Beziehung verbindet, Anm.) den Opfern von Gewalt im persönlichen Nahbereich hinsichtlich der Datenweitergabe an Opferhilfe-Einrichtungen gleichgestellt werden.
Der Jahresbericht informierte außerdem über die Umsetzung des im September 2021 durch das Sozialministerium ins Leben gerufenen Terroropfer-Fonds nach dem Anschlag am 2. November 2020. Bis Ende 2022 hatten sich 89 Personen für diesen qualifiziert, über die Ansprüche von 72 Personen wurde bereits entschieden. Insgesamt waren bereits 2,2 Mio Euro abgerufen worden. Darin sind sowohl die Zahlungen enthalten, die direkt für Hinterbliebene und Opfer beschlossen und ausgezahlt wurden, als auch die für Gutachten und Gremium aufgewendeten Beträge. Für elf Hinterbliebene jener vier Personen, die der Attentäter getötet hatte, wurden aus Mitteln des Terroropfer-Fonds insgesamt fast 575.000 Euro ausgezahlt.