EuGH: Vergütung bei Corona-Quarantäne auch für Wanderarbeiter
Nationales Recht ist diskriminierend, wenn es Arbeitnehmer aus einem anderen EU-Land gegenüber inländischen Arbeitnehmern benachteiligt. Das betonte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil zu einem Fall aus Österreich. Das Thermalbad Fontana hatte seinen Arbeitnehmern mit Wohnsitz in Ungarn und Slowenien während einer Corona-Quarantäne Arbeitsentgelt ausgezahlt. Die Behörden verweigerten aber die Vergütung für den Verdienstentgang.