EU-Umweltminister einigen sich auf Position zu Renaturierungsgesetz

Der EU-Umweltministerrat hat am Dienstag in Luxemburg eine „Allgemeine Ausrichtung“ zum umstrittenen EU-Renaturierungsgesetz erzielt. Der Kommissionsvorschlag soll für mehr Biodiversität sorgen. Das Gesetz sei enorm wichtig, betonte Österreichs Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) nach der Einigung. Sie unterstütze die Zielsetzungen des Entwurfs, habe sich aber in der Abstimmung enthalten.

red/Agenturen

„Dieser Text ist eine solide Grundlage für die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament“, erklärte Romina Pourmokhtari, schwedische Ministerin für Klima und Umwelt und derzeitige Vertreterin des Ratsvorsitzes, nach der Einigung. „Heute ist ein guter Tag für die Natur.“

Der Vorschlag zielt darauf ab, Wiederherstellungsmaßnahmen einzuführen, die bis 2030 mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen der EU sowie bis 2050 alle Ökosysteme abdecken, die einer „Renaturierung“ bedürfen. Die Ministerinnen und Minister haben zahlreiche Änderungen an dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag vorgenommen. „Der Text des Rates schafft ein Gleichgewicht zwischen der Beibehaltung ehrgeiziger Ziele für die Wiederherstellung der Natur und der Flexibilität der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Verordnung, während gleichzeitig gleiche Bedingungen für alle gelten und der Verwaltungsaufwand verringert wird“, heißt es in einer Aussendung.

Breit getragenes Signal

Das Ziel von mehr Biodiversität müsse ernstgenommen werden, so Gewessler. Der Beschluss erhalte die Substanz, ermögliche aber eine praktikablere Umsetzung. Dem soll ein umfangreiches Netz an Fristen für Umsetzung und Monitoring der Maßnahmen Rechnung tragen. „Es ist wichtig, dass heute ein breit getragenes Signal vom Rat ausgeht. Ich gehe davon aus, dass nächste Woche im Parlament der nächste Schritt gemacht wird“, sagte Gewessler vor Journalist:innen. Eine breite Mehrheit von 20 Mitgliedstaaten habe zugestimmt. Die kommende spanische Ratspräsidentschaft sei bereit und wolle das Dossier zum Abschluss bringen.

Die „Allgemeine Ausrichtung“ dient als Mandat für die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über die endgültige Ausgestaltung der Gesetzgebung. Das geplante Gesetz zur Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law) wurde bereits von zwei Ausschüssen des EU-Parlaments (Agrar und Fischerei) abgelehnt. Die Fraktion der Europäischen Volkspartei, der auch die ÖVP angehört, hatte sich Ende Mai aus den Verhandlungen zurückgezogen. Zahlreiche EVP-Abgeordnete fordern von der EU-Kommission, einen neuen Vorschlag einzubringen. Die mit Spannung erwartete Abstimmung im Umweltausschuss war nach stundenlangem knappen Ringen um Abänderungen auf 27. Juni vertagt worden.

Klimaerhitzung und Biodiversitätsverlust

Die deutsche Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne) betonte nach der Einigung der Minister:innen, gerade die Land- und Forstwirtschaft seien auf eine intakte Natur angewiesen: „Ohne Boden mit biologischer Vielfalt kann die Landwirtschaft nicht existieren.“ Die Mitgliedstaaten hätten heute starken Rückenwind für das neue Gesetz gegeben. Sie gehe davon aus, dass dieses starke Signal auch vom EU-Parlament beachtet werde.

„Wir freuen uns, dass der langwierige Prozess um das EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur heute einen wesentlichen Schritt weitergekommen ist“, erklärte der österreichische Umweltdachverband mit Sitz in Wien in einer ersten Reaktion. „Wir brauchen dieses Gesetz, um die beiden großen Umweltkrisen unserer Zeit - Klimaerhitzung und Biodiversitätsverlust - anzugehen.“