Gegen den bereits mehrfach vorbestraften Mann war auch ein Verfahren wegen Holocaustleugnung (§3h, Verbotsgesetz) anhängig. Er soll die Coronamaßnahmen mit dem Holocaust verglichen haben. Zur Hauptverhandlung im vergangen August war er unentschuldigt nicht erschienen, so Walter Eichinger, Sprecher des Landesgerichts Linz. Seither wurde nach ihm gesucht. Daraus resultierte auch eine Festnahmeanordnung.
Am Sonntag gegen 22.00 Uhr hielten Polizisten in Haid (Gemeinde Ansfelden, Bezirk Linz-Land) den Wagen des Mannes an. Dieser erklärte den Beamten: Er wisse, dass nach ihm gesucht werde, er habe keinen Führerschein und eine Leiche im Kofferraum, schilderte Landespolizeidirektor Andreas Pilsl. Als die Polizisten nachsahen, fanden sie tatsächlich eine tote Frau im Wagen.
Bei der 38-Jährigen handelte es sich um die Ehefrau des Lenkers, die nach dessen Angaben an einer unheilbaren Krebserkrankung gelitten habe und am frühen Sonntagabend gestorben sei. Eine Obduktion am Dienstag soll klären, ob das alles stimmt. Laut Ulrike Breiteneder von der Staatsanwaltschaft Linz erscheine es aber - vorbehaltlich der Autopsie - glaubwürdig. Die Krebserkrankung dürfte nicht behandelt worden sein. Offenbar hatte der bereits mehrfach vorbestrafte Mann vor, seine Frau irgendwo „in der Natur“ zu beerdigen, so Pilsl. Gegenüber den Beamten habe sich der ohnehin Amtsbekannte nicht ausweisen könne und nur gesagt, er sei „ein Mensch“.
Impfpflicht mit Judenverfolgung verglichen
Der Mann ist mittlerweile in Untersuchungshaft - allerdings nicht wegen des Vorfalls mit der Leiche seiner Frau, sondern im Zusammenhang mit der Holocaustleugnung bzw. wegen Fluchtgefahr, nachdem er vor seinem Prozess abgetaucht war. Gegen den 39-Jährigen laufen mehrere Verfahren, nun auch eines wegen Störung der Totenruhe, erklärte Staatsanwältin Breiteneder. Die Kinder wurden bei Angehörigen untergebracht.
Der Mann ist einer der wesentlichen Vertreter der Coronamaßnahmengegner-Szene in Oberösterreich, der auch etliche Demos in diesem Zusammenhang angemeldet hatte und auf Social Media sehr aktiv war. Der Oberösterreicher war über längere Zeit immer wieder in gröbere Konflikte mit Polizei und Behörden verwickelt. Im März 2022 fasste er etwa ein Jahr Freiheitsstrafe, davon acht Monate bedingt, wegen Verleumdung, falscher Beweisaussage, übler Nachrede, Beleidigung und Fälschung eines Beweismittels aus. Von den Vorwürfen der gefährlichen Drohung und der Bestimmung zum Amtsmissbrauch wurde er damals im Zweifel freigesprochen. Danach wurde neuerlich Anklage gegen ihn erhoben, diesmal nach dem Verbotsgesetz. Er soll auf Telegram und in einem Youtube-Video die Ausgangsbeschränkungen und die Impfpflicht mit der Judenverfolgung verglichen haben.