Der Angeklagte - immerhin neun Mal wegen Betrügereien vorbestraft - versicherte in seiner Verhandlung, kein Schwindler zu sein. Zum Erhalt der Diagnose berichtete er Folgendes: „Mei Frau hat zu mir g'sagt 'Heast, was is? Du vergisst, du wearst immer narrisch'. Sie hat mi zum Arzt g'schickt. Der hat g'sagt, i soll die Pension einreichen, und des hob i g'macht.“ Er sei nicht nur „vergesslich“, er leide auch an der Lungenkrankheit COPD - zur Verhandlung erschien er mit einem mobilen Sauerstoffgerät -, Bluthochdruck und habe Herzprobleme, betonte der Angeklagte. „Die Pump'n“ sei „an der linken Seite verwässert“, erfuhr der Richter.
Fest steht, dass der Mann erstmals 2012 um eine Berufsunfähigkeitspension angesucht hatte, was zunächst abgelehnt wurde. In weiterer Folge soll laut Staatsanwaltschaft ein Gutachten, das ihm eine Demenz bescheinigte, von der PVA ungeprüft übernommen und zunächst von weiteren Untersuchungen Abstand genommen worden sein, was zur Pensionsauszahlung führte. Erst im Vorjahr habe ein weiteres Gutachten den Schwindel auffliegen lassen, hielt der Staatsanwalt fest.
41 Sachverständige
Der 61-Jährige behauptete, er sei in den vergangenen zehn Jahren von insgesamt 41 Sachverständigen untersucht worden. 39 seien zum Schluss gekommen, er sei dement, zwei dagegen nicht. „97 Prozent irren sich? Das ist doch unlogisch“, meinte der Mann. Die Erwachsenenvertretung für den Bekannten habe er nur deshalb übernommen, weil dieser mit seinem bisherigen Vertreter nicht zufrieden gewesen sei und „ka Winterjack'n bekommen hat. Da wollt' er mi“, wie der 61-Jährige zu Protokoll gab. Er sei daher zum Bezirksgericht gegangen und habe die Vertretung übernommen.
Danach war binnen eines Jahres das Konto des Bekannten leer geräumt, 30.000 Euro waren futsch. Er habe mit dem Geld ausschließlich Sachen „für den Heinz“ gekauft, versicherte der 61-Jährige: „Der hat leben wollen, bevor er stirbt.“ Immer wieder habe er ihm Handys und Computer besorgt: „Der hat zwei Minuten was angriff'n. Dann war's kaputt. Bin i wieder zum Media Markt gangen.“ Für sich habe er keinen Cent verwendet: „Wenn i des Geld hätt, wär i net in der Bude, in der wir leben. Auf 21 Quadratmeter.“ Der Bekannte kann dazu nicht mehr befragt werden, er ist mittlerweile verstorben.
Die Verhandlung wurde auf den 12. September vertagt. Ein umfangreiches Beweisverfahren dürfte bevorstehen.