Ärztekammer fordert Masern-Impfpflicht auch für Österreich

Nachdem Kinder in Deutschland ab März 2020 in Kindergärten und Schulen nun verpflichtend gegen Masern geimpft werden müssen, hat sich die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) einmal mehr für die Einführung einer derartigen Impfpflicht hierzulande ausgesprochen. „Österreich sollte rasch dem Beispiel Deutschlands folgen“, appellierte ÖÄK-Präsident Thomas Szekeres am Freitag.

red

Nur wenn bei Masern eine Durchimpfungsrate von 95 Prozent erreicht werde, könne sichergestellt werden, dass auch Menschen geschützt sind, die keine oder noch keine Impfungen erhalten können, betonte Szekeres. Auch Frankreich und Italien hätten bereits mit einer Impfpflicht auf die steigenden Krankheitsfälle reagiert. Die am Donnerstag vom Deutschen Bundestag beschlossene Impflicht betrifft auch andere Gemeinschaftseinrichtungen, die Tagespflege und Flüchtlingsunterkünfte. Um die Impflicht umzusetzen, dürfen künftig alle Ärzte impfen.

„Wir sehen, dass die Impfpflicht bei den Nachbarländern funktioniert“, so Rudolf Schmitzberger, Leiter des ÖÄK-Impfreferates. Ein verpflichtender aufrechter Impfschutz vor dem Eintritt in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten, Schulen und Universitäten sei ein wesentlicher Punkt im Kampf gegen Masern. Auch in Gesundheitsberufen tätige Personen sollten auf einen aufrechten Impfstatus achten.

Mit klarer Mehrheit war am Donnerstag das Gesetz des deutschen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) beschlossen worden, das ab 1. März kommenden Jahres in Kraft treten soll: Eltern müssen dann vor der Aufnahme nachweisen, dass ihre Kinder (ab dem Alter von einem Jahr) geimpft sind. Für Kinder, die schon in den Kindergarten oder in die Schule gehen, gilt eine Frist bis 31. Juli 2021. Bei Verstößen drohen bis zu 2.500 Euro Strafe. Auch gegen die Einrichtungen können Geldstrafen verhängt werden, wenn sie die Vorgaben nicht befolgen. Kindergärten dürfen ungeimpfte Kinder nicht mehr annehmen.

Greifen soll die Impfpflicht in Deutschland zudem für Lehrkräfte und Erzieher, Personal in medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern von Ärzten über Pfleger bis hin zu Küchen- und Reinigungskräften. Ebenfalls Pflicht werden Masern-Impfungen für Bewohner und Mitarbeiter in Asyl-Unterkünften. Beschlossen wurden mit dem Gesetz außerdem auch mehr Unterstützung für Opfer von Vergewaltigungen und ein erweitertes Werbeverbot, um Jugendliche vor unnötigen Schönheits-OPs zu bewahren.

Masernvirus
Masern lassen sich nicht heilen, aber mit Hilfe einer einfachen Impfung verhindern. Für den Vollschutz genügen zwei Impfdosen.
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