Arbeitsrecht
Ärztegesetz
Regelung zur Anstellung von Ärztinnen und Ärzten
Das neue Ärztegesetz ermöglicht die Anstellung von Ärztinnen und Ärzten in Ordinationen bzw. Gruppenpraxen und erfüllt damit eine jahrelange Forderung vonseiten der Ärzteschaft. Konkrete Details über die neue Rechtslage erläuterte Thomas Holzgruber, Kammeramtsdirektor der Ärztekammer für Wien, am Dienstag in Wien.