Damit ist die Initiative vom Tisch. Porchet schlug vor, die heutige Fristenregelung in einem Spezialgesetz oder in einem Gesetz über die sexuelle Gesundheit oder aber im Bereich der öffentlichen Gesundheit rechtlich zu verankern. Das Strafgesetzbuch sollte entsprechend angepasst werden. Obwohl es in der Schweiz ein Recht gebe auf den Abbruch einer Schwangerschaft, würden Abbrüche als Strafsache behandelt, begründete Porchet die Initiative. Das bedeute, dass ein Abbruch grundsätzlich eine verwerfliche strafrechtliche Angelegenheit sei und erst in zweiter Linie eine gesundheitliche Entscheidung.
Die Mehrheit der RK-N argumentierte, dass es in der Schweiz seit rund 20 Jahren im Zusammenhang mit dem Abbruch einer Schwangerschaft keine strafrechtliche Verfolgung mehr gegeben habe. Die geltende Fristenregelung - Straffreiheit bis zur zwölften Woche, wenn eine Notlage geltend gemacht wird - habe sich bewährt.
Die Fristenregelung sei ein anerkannter Kompromiss, sagte Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS). Werde dieses System nun aufgebrochen, „bringen wir neue Emotionen in ein längst ent-emotionalisiertes Thema“. Er warnte davor, ein Signal für einen immer straffreien Schwangerschaftsabbruch zu setzen. Die Minderheit dagegen war der Ansicht, dass die Verankerung der Abtreibung im Strafgesetzbuch Frauen in einer schwierigen Lebensphase stigmatisieren und ihnen Schuld zuweisen könne. Mit dem „Nein“ des Nationalrates ist die Initiative nun aber vom Tisch.