Polnische Regeln diskriminieren homosexuelle Selbstständige
Polen diskriminiert nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) homosexuelle Selbstständige. Das oberste EU-Gericht entschied am Donnerstag in Luxemburg, dass das EU-Antidiskriminierungsgesetz auch für Selbstständige gelte. Daher dürfe die Zusammenarbeit mit einem Selbstständigen nicht wegen dessen sexueller Ausrichtung beendet werden. Andernfalls würde das EU-Antidiskriminierungsgesetz seiner Wirkung beraubt, so die Richter.