Frist läuft noch bis Ende Juni
Im Gesundheitsberuferegister werden die Beschäftigten von zehn Gesundheitsberufen mit ihren Qualifikationen erfasst. Die Frist, um die Aufnahme ins Register zu beantragen, endet am 30. Juni 2019. Bis dahin müssen alle Berufsangehörigen, die schon vor dessen Start am 1. Juli 2018 in einem Gesundheitsberuf gearbeitet haben, einen Antrag einreichen.