Spitäler müssen Patient:innendaten herausgeben
Spitäler müssen Patient:innen Informationen aus ihrer Krankenakte herausgeben. Das sieht ein Urteil der Datenschutzbehörde zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vor, über das der „Kurier“ in seiner Montag-Ausgabe berichtet. Das Urteil hält fest, dass Gesundheitsdaten ausdrücklich der DSGVO unterliegen.