Nürnberger Ärzteprozess

„Im Grunde bedeutet das Einzelwesen nichts mehr"

Die Vereinigten Staaten vs. Karl Brandt et al. – so hieß der Nürnberger Ärzteprozess, in dem die wichtigsten Medizinvertreter des nationalsozialistischen Deutschland angeklagt wurden, hochoffiziell. Der junge Berliner Chirurg Brandt war Ranghöchster der 23 Angeklagten und galt als einer der Vertrauten Adolf Hitlers. Am 9. Dezember vor 75 Jahren begann dieser Prozess und ließ die Welt einen Blick auf Ärztinnen und Ärzte als Akteure des Regimes werfen, die für vielfachen Mord und grausame Medizinversuche an Gefangenen verantwortlich waren, trotzdem aber wenig bis keine Schuldeinsicht und schon gar keine Reue zeigten.

Eva Kaiserseder

Nürnberg kurz nach Kriegsende. Die zweitgrößte Stadt Bayerns, mit einst historisch gewachsenem, pittoresken Stadtkern. Zu Ende des Krieges hatte dieser schwer unter den Luftangriffen der Alliierten gelitten und wurde fast völlig zerstört. Gleichzeitig war Nürnberg als „Stadt der Reichsparteitage“ im Nationalsozialismus Hort von Hitlers monumentalen Inszenierungen der Parteiideologie. Dort also standen die 23 Angeklagten vor Gericht: 20 Ärzte und eine Ärztin sowie ein Jurist und zwei Verwaltungsfachleute als Organisatoren von Medizinverbrechen.

Zwei Monate vorher, Anfang Oktober 1946, waren am selben Ort, dem Nürnberger Justizpalast, maßgebliche NS-Größen wie Hermann Göring, Alfred Jodl oder Wilhelm Keitel im „Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher“ zum Tode verurteilt worden.

„Verschwörung zur Begehung von Kriegsverbrechen (insbesondere medizinische Menschenversuche), Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Mitgliedschaft in verbrecherischen Organisationen.“ So lauteten die Hauptanklagepunkte im ersten der so genannten „Nürnberger Nachfolgeprozesse“. Beispiele für diese Medizinverbrechen des Nationalsozialismus waren unfreiwillige Menschenversuche, etwa Fleckfieberinfektionen von willkürlich ausgesuchten KZ-Insass*innen, Unterdruck- und Unterkühlungsexperimente oder schmerzhafte, bakterielle Wundkontaminationen. Tausende starben an den grausamen Experimente oder litten an den Konsequenzen, so sie überlebten.

Krieg gegen den inneren Feind

Auch die Krankenmorde an geistig und körperlich beeinträchtigten Menschen, deren wohl bekanntester Bestandteil nach dem Krieg unter dem Terminus „Aktion T4“ zusammengefasst wurde, waren ein Anklagepunkt. Karl Brandt zeichnete unter anderem unter anderem hauptverantwortlich für „T4“. Im Oktober 1939 verfasste Hitler ein diesbezügliches Schreiben, das er auf den 1. September desselben Jahres zurückdatierte: „Reichsleiter Bouhler und Dr. med. Brandt sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, daß nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann.“

Der deutsche Zeithistoriker Ingo Loose sieht diese Rückdatierung auf den Kriegsbeginn als symbolisch dafür, dass „es fortan nicht nur Krieg gegen einen äußeren, sondern auch Krieg gegen einen inneren Feind geben würde: gegen Kranke und Menschen mit Behinderungen“. Der rassepolitische und auch kriegswirtschaftliche Aspekt dieses Mordbefehls wurde durch den Begriff des „Gnadentodes“ verschleiert, tatsächlich aber ging es um nichts anderes als um die Ermordung von „rassisch Minderwertigen“ oder „Ballastexistenzen“, so Loose. Schätzungen gehen von 300.000 Menschen aus, die Opfer dieser als Euthanasie verbrämten Krankenmorde wurden, 70.000 Opfer werden alleine der 1940-1941 durchgeführten „T4“-Aktion zugerechnet.

Ethisch hochaktuelle Richtlinie

Eines vorweg: Der Nürnberger Ärzteprozess ist auch deshalb ein historisch so wegweisender Prozess gewesen, weil er in Konsequenz medizinethische Grundsätze neu mitformuliert hat. Der Begriff „Nürnberger Kodex“ war die Stellungnahme des Ersten Amerikanischen Militärgerichtshofes über „zulässige medizinische Versuche“, er gilt noch heute als ethische Richtlinie. Damit wurde der Rahmen für künftige medizinische und psychologische Menschenversuche festgelegt.

Unter anderem ist darin festgeschrieben, dass die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson Pflicht ist, ein Versuch nur dann gemacht werden darf, wenn kein Schaden oder gar Tod der Versuchsperson zu erwarten ist und die Versuchsperson den Versuch jederzeit abbrechen kann. Zudem müssen „fruchtbare Ergebnisse für das Wohl der Gesellschaft zu erwarten sein, welche nicht durch andere Forschungsmittel oder Methoden zu erlangen sind“, so der konkrete Wortlaut. Mit dem „ersten und zentralen Punkt –  im Wortlaut „The voluntary consent of the human subject is absolutely essential” – wurde nicht nur für die Legitimität von Forschung eine klare moralische Grenze gezogen, sondern auch die Grundlage der Arzt-Patient-Beziehung nochmals verdeutlicht“, so der deutsche Medizinethiker Andreas Frewer über die Wichtigkeit des Kodex.

Der Kodex und Corona

Aktualität hat der Nürnberger Kodex momentan wieder durch Gegner der Corona-Maßnahmen erlangt. So wird etwa behauptet und kritisiert, dass die Impfpflicht den Kodex verletzt, weil dadurch eben diese postulierte Freiwilligkeit verletzt wird. „Die freiwillige Zustimmung ist in der Medizinethik der Kernbegriff", so Andreas Frewer kürzlich im Bayerischen Rundfunk. „Alle Probanden, die an klinischen Studien teilnehmen, werden vorher genau aufgeklärt und sind sich bewusst, was sie tun. Erst dann ist Forschung ethisch gerechtfertig“, so Frewer. Im Zuge der Corona-Impfungen und einer Impfpflicht davon zu sprechen, dass der Nürnberger Kodex verletzt wird, passt für ihn nicht. „Denn die Corona-Impfungen gehen bereits auf sorgfältige wissenschaftliche Untersuchungen zurück“, betont Frewer. Erst dann erfolgt die Zulassung durch die großen Arzneimittelbehörden wie etwa die amerikanische Food and Drug Administration (FDA) oder die European Medicines Agency (EMA) für Europa. Von einem Massenexperiment durch die Impflicht kann nicht gesprochen werden, da die Impfstoffe bereits vielfach getestet wurden, so der Medizinethiker.

In Österreich hat übrigens der FPÖ-Abgeordnete Gerald Hauser kürzlich eine schriftliche Anfrage an die Bundesministerin für Justiz betreffend Einhaltung des Nürnberger Kodex rund um die Corona-Impfung gestellt.

Die Angeklagten selbst waren sich während des 139 Verhandlungstage dauernden Prozesses keiner Schuld bewusst, kaum einer zeigte Reue über seine Taten. „Fast alle Angeklagten nutzten als Schutzargumentationen den Befehlsnotstand oder sie relativierten ihre Verantwortlichkeiten“, so der bekannte, kürzlich verstorbene Medizinhistoriker Wolfgang Eckart.

Karl Brandt habe mit seiner Antwort, so Eckart weiter, übrigens eine Art Sonderstellung eingenommen. Auf die Frage, ob er sich grausame und tödliche Menschenexperimente wie die in Dachau oder Buchenwald an einem beliebig anderen Ort des Reichsgebietes vorstellen könnte, lautete dessen Antwort nämlich: „Ich glaube nicht, dass der Arzt als solcher von seiner ärztlichen Ethik oder seinem moralischen Empfinden aus einen solchen Versuch durchführen könnte oder würde.“ Brandt aber meinte nicht den „Arzt als solchen“, sondern den Arzt in der völkisch-diktatorischen Gemeinschaft: „In dem Augenblick, in dem die Person des Einzelmenschen aufgeht in dem Begriff des Kollektiven, […] wird dieser einzelne Mensch völlig benutzt im Interesse dieser Gemeinschaft […]. Im Grunde bedeutet das Einzelwesen nichts mehr.“

Der Arzt als Richter

Brandt sah sich selbst in seiner Rolle als Arzt ausschließlich im Dienste des Volksganzen, als „Wächter über Gesundheit und Rasse, Gutachter über Wert oder Unwert des Individuums für das Volk, ausmerzender Richter über Krankheit und Schwäche“, lautet Eckarts Diagnose. Als Konsequenz in dieser Rolle gab es für Brandt nur den einen klaren und alternativlosen Weg:,„Hitler gab mir seinerzeit den Auftrag, mich dieser Sache (der Krankenmorde, Anm.d.Red.) anzunehmen“, so Brandt als Angeklagter im Nürnberger Prozess. Er galt als akribischer Planer und klassischer Schreibtischtäter. Auf die Frage seines Rechtsanwalts, ob er sich „irgendwie belastet“ fühle, etwa „durch die Ausübung der Euthanasie“, hatte er noch während des Prozesses geantwortet: „Nein. Ich fühle mich dadurch nicht belastet. Ich habe die Vorstellung und Überzeugung, dass ich das, was ich in diesem Zusammenhang getan habe, vor mir selbst verantworten kann.“

Sieben der Angeklagten wurden schließlich zum Tode verurteilt, darunter Waldemar Hoven, Lagerarzt im KZ Buchenwald, der Menschen mit Fleckfieber und Typhus infizierte, der Chirurg Karl Gebhardt, unter anderem im KZ Ravensbrück für Sulfonamidversuche verantwortlich und Karl Brandt selbst. Der Großteil kam allerdings aus Mangel an Beweisen frei oder wurde vorzeitig aus der Haft entlassen. Die einzige Frau unter den Angeklagten, Herta Oberheuser, wurde zu 20 Jahren Haft verurteilt, aber schon 1952 wegen guter Führung entlassen. Bis 1958 arbeitete die früherer Lagerärztin des KZ Ravensbrück als praktische Ärztin und genoss als so genannte „Spätheimkehrerin“ bizarrerweise sogar spezielle berufliche Förderungen. Oberheuser wurde allerdings von Ravensbrück-Überlebenden erkannt, diese protestierten gegen die Berufsausübung der ehemaligen Lagerärztin. In Konsequenz wurde Oberheuser daher die Approbation entzogen.

Auch der österreichische Internist Wilhelm Beiglböck war unter den Angeklagten und wurde unter anderem für seine Menschenversuche im KZ Dachau zu 15 Jahren Haft verurteilt. 1951 kam er frei und konnte seine Karriere als Arzt weitgehend unbehelligt weiterführen. Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) unterstützte ihn dabei massiv, etwa durch Gutachten.

Exemplarischer Prozeß für Umgang mit NS-Verbrechen

„Diese Gutachten beziehen sich auf die Gebote ärztlicher Ethik für die Durchführung von Humanexperimenten, die vom Nürnberger Gericht aufgestellt worden waren. Bis auf Heubner (DGIM-Mitglied, Anm.d.Red.) gehen im Falle der Salzwassertrinkversuche alle Gutachter von freiwilligen Versuchspersonen aus. Aus allen Gutachten geht zudem hervor, dass es nicht zu Todesfällen oder Langzeitschäden bei den Versuchsteilnehmern gekommen sei und Beiglböck in bester ärztlicher Absicht gehandelt habe. Gegründet waren die Stellungnahmen allein auf Akten, die den Gutachtern von (Beiglböcks, Anm.d.Red.) Rechtsanwalt Gustav Steinbauer vorgelegt worden waren. Keiner der Gutachter hat je eine der Versuchspersonen selbst gesehen, die meisten sind auch Beiglböck nie begegnet. Reflektiert wird diese schmale Quellenbasis von den Gutachtern nur am Rande oder gar nicht“, so die DGIM später dazu. 1962 starb Beiglböck.

Oberheusers und Beiglböcks weiterer Weg nach ihrer Verurteilung steht exemplarisch für die Aufklärung und den Umgang mit den nationalsozialistischen Medizinverbrechen. Die deutsche Medizinhistorikerin Meike Rotzoll sieht den Grund dafür „im Mythos, dass nur einige wenige fanatische Nazi-Ärzte Verbrecher waren. Sie wirkten als Einzeltäter. Das hat es der Ärzteschaft hinterher leichtgemacht, den Eindruck zu erwecken, dass der große Teil der Ärzteschaft sauber war", sagt Rotzoll. Der Großteil der Täterschaft verdrängte die Schuld. Und die große Mehrheit der Ärztinnen und Ärzte, die an den NS-Untaten beteiligt waren, konnten nach dem Krieg unbehelligt ihre Karrieren vorantreiben. 

 

 

 

Karl Brandt
Karl Brandt, der Hauptangeklagte des Nürnberger Ärzteprozesses, wurde zum Tod durch den Strang verurteilt.
USHMM, courtesy of Hedwig Wachenheimer Epstein
Herta Oberheuser
Bei den so genannten Nürnberger Ärzteprozessen wurden Mediziner:innen angeklagt, die sich im nationalsozialistischen Deutschland Medizinverbrechen schuldig gemacht hatten. Herta Oberheuser, Ärztin im KZ Ravensbrück, war die einzige weibliche Angeklagte.
National Archives and Records Administration, College Park, Md., Public domain, via Wikimedia Commons
Ernst Mettbach
Ernst Mettbach, ein deutscher Sinto und Überlebender von NS-Medizinversuchen, bei der Zeugenaussage gegen den Arzt Wilhelm Beiglböck.
Public domain_US Army photographers on behalf of the OUSCCPAC or its successor organisation, the OCCWC, Public domain, via Wikimedia Commons