Österreichische Ärztekammer

Resolution zur „Gesundheitsversorgung der Zukunft"

Die Österreichische Ärztekammer hat mittels einer Resolution ihre Wünsche für die Finanzausgleichsverhandlungen deponiert. Das Papier mit dem Titel „Für die Gesundheitsversorgung der Zukunft“ wurde am Freitag im Rahmen des Ärztekammertags verabschiedet, wie in einer Aussendung mitgeteilt wurde. Gefordert werden darin unter anderem der Ausbau der Vorsorgemedizin, die Schaffung von 1.300 neuen Kassenstellen und benutzerfreundliche digitale Systeme.

red/Agenturen

Unter dem Punkt Prävention und Vorsorge spricht sich die Standesvertretung unter anderem für den Ausbau von Impf- und Vorsorgeprogrammen, zum Beispiel zur Darmkrebs- oder Diabetesvorsorge, sowie deren hundertprozentige Finanzierung aus. Außerdem fordert sie die Einrichtung einer zertifizierten Gesundheits-App, die Einführung eines Jugendpasses und einen höheren Stellenwert für psychosoziale Gesundheit und Suizidprävention. Für absolvierte Vorsorgeprogramme sollte es einen Bonus geben.

Beim Thema Patientenlenkung müsse „niedergelassen-ambulant vor spitalsambulant vor stationär“ gelten, heißt es in der Resolution. Dafür brauche es unter anderem mindestens 1.300 neue Kassenstellen, Kassenverträge für alle Sonderfächer, einen massiven Ausbau (und dessen Finanzierung) von Bereitschaftsdiensten und die Errichtung zusätzlicher Versorgungseinheiten vor Spitälern. Abgesehen von Notfällen dürfe es keinen Eintritt in Spitalsambulanzen ohne Überweisung geben.

„Lebensphasengerechte Arbeitszeitmodelle“

Im Bereich der Digitalisierung brauche es unter anderem Investitionen in benutzerfreundliche digitale Systeme sowie klare rechtliche Rahmenbedingungen für Telemedizin. Auch zu den Themen Ausbildung und Berufsbild finden sich Forderungen in der Resolution. So müsse es „lebensphasengerechte Arbeitszeitmodelle für Spitalsärzte und Kassenvertragsärzte“ geben und in die postpromotionelle ärztliche Ausbildung investiert werden.

Um klarere Verantwortlichkeiten in der Finanzierung zu schaffen, plädiert die Ärztekammer erneut für eine Finanzierung des gesamten ambulanten Bereichs - alle Kosten im niedergelassenen Bereich und die Leistungen in den Spitalsambulanzen - durch die Sozialversicherung. Der gesamte stationäre Bereich sollte dagegen von den Ländern getragen werden.

Die Teilnehmer der Vollversammlung der Ärztekammer bekennen sich „zu einem strukturierten und partnerschaftlichen Diskurs mit den Vertreterinnen und Vertretern des Bundes und der Länder für konstruktive Lösungen in der Gesundheitsversorgung“, hieß es in der Aussendung. Eingebunden in die Verhandlungen zum Finanzausgleich ist die Ärztekammer nicht.