Angleichung & Integration

Diakonie fordert erneut „UkrainerInnengesetz“

Die Diakonie fordert weiter ein „UkrainerInnengesetz“. Im Kern geht es dabei um die Angleichung an den Asylberechtigten-Status. Derzeit gilt für die geflüchteten Menschen aus der Ukraine noch immer ein befristeter Vertriebenenstatus. Dieser erschwere ihnen aber die Integration, auch am Arbeitsmarkt, betonte Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser bei einer Pressekonferenz am Donnerstag. „Wir haben Menschen, die arbeiten wollen, machen es ihnen aber besonders schwer“.

red/Agenturen

Der Aufenthaltsstatus als Vertriebene ist auf ein Jahr begrenzt und muss danach verlängert werden. Das sei eines der größten Hindernisse für die Arbeitsmarktintegration, sagte Moser. Das zeige etwa das Beispiel der 53-jährigen Yuliya Leschouk, einer von mehreren Geflüchteten, die ihre Probleme nach der Flucht nach Österreich schilderten. Als ehemalige Englischlehrerin mit zwei Uniabschlüssen sei sie als „High Potential“ einzustufen, finde aber dennoch keine Arbeit. Das liege daran, dass Arbeitgeber eher Menschen mit sicherem Aufenthaltsstatus einstellen würden und der hohen Bürokratisierung bei der Anerkennung von Ausbildungen, so Leschouk. In anderen Ländern sei das einfacher, so habe sie etwa ein entsprechendes Jobangebot in Polen erhalten. „Anscheinend bin ich gut genug, um für die NATO als Übersetzerin zu arbeiten, aber nicht gut genug, um in Österreich Kinder zu unterrichten.“

Durch ein „UkrainerInnengesetz“, ähnlich dem Aufenthaltsrecht von kriegsvertriebenen Staatsangehörigen von Bosnien und Herzegowina aus dem Jahr 1997, könne auch das Grundversorgungssystem entlastet werden, so Moser. Ukraine-Vertriebene seien immer noch in der Grundversorgung, die eigentlich für die Phase des Abwartens bis zur Schutzentscheidung gedacht sei, betonte sie. „Grundversorgung bedeutet aber weniger als 500 Euro im Monat, davon kann keine erwachsene Person leben“. Außerdem gelte derzeit für Ukraine-Vertriebene eine Zuverdienstgrenze von 110 Euro im Monat. Wer mehr verdiene, müsse 65 Prozent davon abgeben.

Besonders in Zeiten des großen Arbeitskräftemangels sei ein schneller Zugang zum Arbeitsmarkt auch für die österreichische Wirtschaft wichtig. Im Jahr 2022 waren durchschnittlich 206.500 Arbeitsplätze in Österreich unbesetzt, 40,5 Prozent davon ohne Mindestqualifikation, betonte Moser. Für ein derartiges Gesetz sprachen sich in der Vergangenheit unter anderem Caritas-Präsident Michael Landau und der evangelisch-lutherische Bischof Michael Chalupka aus. Außerdem forderte Moser ausreichend Sprachkurse und die Entbürokratisierung der Anerkennung von Ausbildungen sowie eine Offensive für Arbeitsmarktberatung und Begleitung in den ersten Monaten im Job. Dadurch könne man der „De-Qualifikation“, also dem Drängen von Geflohenen in Jobs, für die sie eigentlich überqualifiziert sind, entgegenwirken.