Coronaverordnungen

Besuchereinschränkungen in vielen heimischen Spitälern bleiben

Patient:innen in vielen Wiener Spitälern dürfen auch nach dem Fallen von nahezu allen Corona-Regeln in Österreich weiterhin nur drei Besucher pro Tag empfangen und dies nicht zur gleichen Zeit. Das AKH Wien und die Spitäler des Wiener Gesundheitsverbundes halten an ihren bisherigen Regelungen fest. Einen Bericht des Ö1-„Morgenjournals“ bestätigte der Wiener Gesundheitsverbund am Donnerstag. Auch Einrichtungen im Rest des Landes halten an strengeren Vorgaben fest.

red/Agenturen

Begründet wird die Entscheidung in Wien mit den positiven Auswirkungen auf die Patient:innen und mit mehr Sicherheit. „Es ist wichtig, die Besucher zu lenken und die Anzahl einzugrenzen“, sagte Elena Reghenzani vom Wiener Gesundheitsverbund. Negative Corona-Tests zum Einlass sind nicht nötig, Personen ab sechs Jahren müssen aber weiterhin FFP2-Masken tragen.

Die Besuchszeiten wurden von Montag bis Sonntag auf 14.00 bis 17.00 Uhr vereinheitlicht. Der letzte Einlass ist um 16.00 Uhr. Mittwochs, an den Wochenenden und an Feiertagen haben Patient:innen zusätzlich die Möglichkeit, zwischen 17.30 und 19.00 Uhr Besucher zu empfangen.

Patient:innen in Einrichtungen der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) in Wien dürfen ebenfalls nur drei Besucher, die FFP2-Maske tragen, pro Tag empfangen. „Im Sinne der Sicherheit der Patient:innen bitten wir Sie, sowohl die Dauer als auch die Personenanzahl pro Tag für den Besuch Ihrer Angehörigen einzuschränken“, heißt es auf der Homepage. Dieselbe Regelung trifft auch für die Barmherzigen Brüder und das St. Josef Krankenhaus zu. Im Orthopädischen Spital Speising dürfen maximal zwei Besucher pro Patient gleichzeitig im Zimmer oder am Gang sein. Die Besuchsdauer beträgt eine Stunde. Kinder unter sechs Jahren sind nicht erlaubt.

 

Der Gesundheitsverbund verwies auf zahlreiche Studien zum positiven Einfluss von Besuchern am Krankenbett. Allerdings dürfe das Kommen und Gehen nicht uneingeschränkt sein und müsse gelenkt werden. „Damit ist sichergestellt, dass unsere Patient:innen einerseits täglich und verlässlich von ihren Angehörigen Besuch bekommen können. Gleichzeitig trägt die Lenkung aber auch dazu bei, die Anzahl der Besucher so einzugrenzen, dass Patient:innen nicht gestört oder überfordert werden“, hieß es in einer Stellungnahme. Besondere Rücksicht müsse auf Patient:innen gelegt werden, die in Mehrbettzimmern liegen.

Weiterhin solle es aber Ausnahmeregelungen, etwa in der Neonatologie, geben, wie Reghenzani bekräftigte. In speziellen Fällen dürfen auch positiv auf das Coronavirus getestete Personen Krankenhäuser betreten. Etwa, wenn es um die Begleitung oder den Besuch von minderjährigen Patient:innen geht, bei Begleitpersonen bei Geburten und im Rahmen von Palliativ- und Hospizbegleitung oder anderen kritischen Lebensereignissen.

Der Wiener Patientenanwalt Gerhard Jelinek sieht die Beibehaltung der Regelungen kritisch. „Unsere Erfahrung sagt, dass oft mehrere Familienmitglieder gleichzeitig kommen wollen, um jemanden zu besuchen und dass Besuch zu bekommen auch für den Heilungserfolg sehr, sehr positiv ist“, so Jelinek im Ö1-„Morgenjournal. Der Austausch mit der Welt außerhalb des Spitals sei wichtig und gebe den Betroffenen auch eine optimistische Zukunftsprognose. „Wir wissen alle, dass eine positive Lebenseinstellung ein wesentlicher Heilungsfaktor neben der Therapie ist.“

In Oberösterreich stimmten sich die Klinken und Spitäler ab und haben noch strengere Regelungen als in Wien. Derzeit gelte, dass pro Patient:innen zwei Besucher - mit FFP2-Maske - pro Tag für eine Stunde zu den allgemeinen Besuchszeiten erlaubt seien. Bei Patient:innen mit besonderen Lebensereignissen gebe es aber individuelle Vereinbarungen, hieß es aus dem Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern in Ried. Man warte auf die Verordnung aus dem Gesundheitsministerium, was ab Ende April gelten werde und werde sich dann wieder oberösterreichweit abstimmen, waren sich OÖ. Gesundheitsholding und Ordensklinikum Linz einig.

Die Besucherobergrenze in Vorarlberg liegt laut offiziellen Angaben der Krankenhausbetriebsgesellschaft der Landesspitäler und auch am Stadtspital Dornbirn derzeit bei zwei Besuchern pro Patient am Tag. Es gilt dabei FFP2-Maskentragepflicht für alle ab 14 Jahren. Kinder ab sechs Jahren müssen einen Mundnasenschutz tragen.

In den Krankenhäusern im Bundesland Salzburg wurde die 3G-Regel aufgehoben, es gibt auch keine Zutrittskontrollen und Besucheroberzahlen mehr. Allerdings müssen alle Besucher, Patienten und Begleitpersonen in Gebäuden eine FFP2-Maske tragen. Außerdem haben verkehrsbeschränkte Menschen abseits von Notfällen keinen Zutritt. Besucher von Hochrisikobereichen (etwa Intensivstationen, Neonatologie, Onkologie) müssen entsprechende Schutzausrüstung tragen. Ausnahmen gelten je nach Spital für Kinder, Schwangere oder Angehörige von Minderjährigen oder Patient:innen im Palliativbereich. In den Salzburger Landeskliniken (SALK) wurden zudem die Besuchszeiten gegenüber der Vor-Corona-Zeit weitgehend vereinheitlicht.

Besuchszeiten und Besuchsobergrenzen teilweise ausgeweitet

In der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft KAGes kann nach Anmeldung auf der jeweiligen Station pro Patient und pro Tag ein Besucher für maximal 30 Minuten zugelassen werden. In einem Patientenzimmer darf sich dabei gleichzeitig immer nur ein Besucher aufhalten. Ausnahmen von den Besuchsregelungen sind für Palliativ- und Hospizbegleitung und bei Patient:innen in kritischen Lebensereignissen möglich. Situationsbedingt können einzelne Häuser, Kliniken oder auch Abteilungen und Stationen abweichende Regelungen festlegen.

In den burgenländischen Spitälern der KRAGES (Burgenländische Krankenanstalten GmbH) will man hingegen wieder zu den Besucherregelungen aus Zeiten vor der Pandemie zurückkehren. Entsprechend der Vorgabe des Bundes besteht noch bis Ende April FFP2-Maskenpflicht, danach nicht mehr. Die Besuchszeiten werden wieder ausgeweitet, es werde aber verstärkt darauf geachtet, dass diese auch wirklich eingehalten werden, betonte ein Sprecher der KRAGES.

Bei der Anzahl an Besuchern wird es keine Beschränkungen mehr geben. Im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in Eisenstadt verwies man auf die derzeit geltenden Regelungen aus dem vergangenen Dezember. Patient:innen, die geplant stationär aufgenommen werden sollen, brauchen demnach ein negatives PCR-Testergebnis. Zudem besteht Maskenpflicht.

Eine Besucherobergrenze in den Spitälern gibt es in den Kärntner Landeskliniken der Kabeg bereits nicht mehr. „Es wird aber gebeten, bei den Besuchen auf die medizinischen und pflegerischen Abläufe sowie Mitpatienten Rücksicht zu nehmen“, sagte Krankenhaussprecherin Nathalie Trost. Maskenpflicht und Handdesinfektion für Besuchen und Patient:innen außerhalb ihrer Zimmer bleibe vorerst aufrecht - ob auch über April hinaus, werde noch entschieden.