„Insbesondere werden Justiz und Aufsichtsbehörden durch die Gesetzespläne nicht spürbar entlastet, sondern zusätzlich belastet“, warnte Rebehn. „Das sehr kleinteilige Gesetz mit Dutzenden Bußgeldtatbeständen würde einen hohen Kontrollaufwand, zahlreiche Streitfragen und viele neue Fälle für die Gerichte nach sich ziehen.“ Auch verwaltungsgerichtliche Verfahren und nachbarschaftliche Streitigkeiten rund um den Cannabis-Anbau dürften sich häufen.
„Zudem ist kaum zu erwarten, dass der Schwarzmarkt durch die hochkompliziert ausgestaltete Cannabis-Teilfreigabe effektiv eingedämmt werden kann, zumal wichtige Ermittlungsmöglichkeiten gegen gewerbsmäßige Drogenhändler mit dem Cannabisgesetz offenbar entfallen sollen“, warnte der Bundesgeschäftsführer des Richterbunds.
„Quadratur des Kreises“
Auch aus der Bundesärztekammer kamen mahnende Worte. Deren Präsident Klaus Reinhardt sprach von einer „Quadratur des Kreises“. Die Bundesregierung wolle den Eigenanbau erlauben und Cannabis-Clubs einführen, gleichzeitig soll die Zahl der Konsumenten sinken. „Es liegt auf der Hand, dass das nicht funktionieren kann“, sagte Reinhardt der Zeitung.
Aus medizinischer Sicht sei die internationale Studienlage klar, sagte Reinhardt. „Die Legalisierung von Cannabis führt zu mehr Konsum und verharmlost die damit verbundenen Risiken“, mahnte er. „Cannabis kann abhängig machen und gravierende Entwicklungsschäden verursachen - gerade bei jungen Menschen.“ Selbst das Bundesgesundheitsministerium warne auf seiner Internetseite vor den psychischen, sozialen und körperlichen Risiken.