Corona-Impfung

Staatsanwaltschaft Salzburg beruft gegen Sönnichsen-Freispruch

Der am vergangenen Donnerstag erfolgte Freispruch für den Arzt Andreas Sönnichsen am Bezirksgericht Salzburg von den Vorwürfen des Betruges und der Amtsanmaßung wird von der Staatsanwaltschaft Salzburg bekämpft. „Wir melden Rechtsmittel an“, hieß es am Montag. Laut Strafantrag soll der Arzt gegen Bezahlung von 20 Euro digitale Atteste für eine vorläufige Corona-Impfunfähigkeit ausgestellt haben, obwohl er dazu nicht befugt gewesen sei.

red/Agenturen

Sönnichsen war auch angelastet worden, er habe vor der Ausstellung der Atteste die Patient:innen nicht gewissenhaft ärztlich untersucht. Er beteuerte bei dem Prozess in der Vorwoche seine Unschuld. Die Bescheinigungen hätten sehr wohl einen ärztlichen Wert gehabt, erklärte er. Auch der Richter vertrat diese Ansicht. Er konnte keine subjektive Tatseite und keinen Bereicherungsvorsatz erkennen.

Die Staatsanwaltschaft kann den Freispruch allerdings nicht nachvollziehen und legt Berufung „wegen Nichtigkeit und Schuld“ ein, wie eine Sprecherin erklärte. Mit dem Fall wird sich in nächster Instanz ein Drei-Richter-Senat des Landesgerichtes Salzburg auseinandersetzen.

Die Ärztekammer hatte im Vorgehen des Allgemeinmediziners im Jänner und Februar 2022 einen Verstoß gegen das Ärztegesetz gesehen und den Kollegen angezeigt. Sönnichsen hatte in der Öffentlichkeit mehrmals die Corona-Maßnahmen der Regierung und die Covid-19-Impfungen scharf mit wissenschaftlich widerlegten Behauptungen kritisiert.