Ärztekammer für Wien

Turnusärzte gegen Zwangsverpflichtung: Forderung nach attraktiverer Ausbildung

Die Sektion Turnusärzte der Ärztekammer für Wien spricht sich für eine Attraktivierung der Ausbildung aus und ist gegen eine Zwangsverpflichtung für Medizinabsolventen, wie jüngst etwa von Bundeskanzler Karl Nehammer vorgeschlagen.

red

„Anstatt Kollegen in Scharen ziehen zu lassen, sollten wir für eine attraktivere Ausbildung sorgen. Ziel muss sein, dass der Standort Wien eine Vorreiterrolle einnimmt. Die Herausforderungen im Gesundheitswesen werden in Zukunft nicht weniger, sondern mehr. Dafür brauchen wir motiviertes und gut ausgebildetes Personal“, betont Bernhard Schönthoner, Obmann der Sektion Turnusärzte der Wiener Ärztekammer.  Die stellvertretende Sektionsobfrau Anna-Christina Kichler warnt vor der zunehmend abschreckenden Wirkung für Medizinstudierende:

„Wird der Vorschlag der Zwangsverpflichtung Realität, werden sich talentierte junge Personen schon im Vornherein gegen ein Medizinstudium entscheiden. Die immer kritischer werdenden Arbeitsbedingungen im öffentlichen Gesundheitswesen dienen bereits jetzt als Abschreckung.“ Die Sektion Turnusärzte der Ärztekammer für Wien ist zudem gegen die Aufstockung von Studienplätzen. „Wir wollen keine Löcher stopfen. Mehr Studienplätze sind keine adäquate Lösung gegen die Abwanderung von angehenden bzw. jungen Ärzt:innen“, so Sara Zejnilović, stellvertretende Sektionsobfrau.

Stefan Ferenci, Vizepräsident der Ärztekammer für Wien und Kurienobmann der Kurie angestellte Ärzte, verweist auf ein Rechtsgutachten von Karl Stöger: „Die Politik sollte bessere Perspektiven und Anreize schaffen. Die Ärztekammer für Wien hat dazu einen ‚10-Punkte-Plan zur Rettung der Wiener Spitäler’ ausgearbeitet. Darin enthalten sind auch Maßnahmen im Rahmen einer Ausbildungsoffensive und solche zur Behebung des akuten Personalmangels. Zwang hilft niemandem und ist im Übrigen sowohl verfassungs- als auch unionsrechtswidrig. Das zeigt das 31-seitige Gutachten.“ Ferenci weiter: „Eine gesetzlich angeordnete Tätigkeitsverpflichtung geht sich nicht aus und ist abzulehnen“.